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Presse-Archiv 2007

Neue Hoffnung für Erdkabellösungen

12. Dezember 2007 | Fehlinterpretation des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes korrigieren

Als vor einem Jahr der Deutsche Bundestag das Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz mit einer Sonderregelung für einen 20 km breiten Küstenstreifen beschloss, in dem Hindernisse für den Netzausbau für Erdkabel beseitigt wurden, kam große Hoffnung auf, dass das Netzausbauprojekt Breklum - Flensburg mit einem Erdkabel statt mit einer Freileitung realisiert werden könnte. Dies scheiterte bisher an unterschiedlichen Interpretationen des Gesetzes, indem der Vorhabenträger E.ON-Netz und die Bundesnetzagentur diese neue gesetzliche Regelung nur für die Anbindung von Offshore-Windparks, aber nicht für Onshore-Projekte gelten lassen wollte. Diese Fehlinterpretation des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes soll jetzt korrigiert werden. Dies hat die Bundesregierung in der vergangenen Woche beschlossen. Im Rahmen des integrierten Klima- und Energieprogramms der Bundesregierung (IKEP) soll das Energiewirtschaftsgesetz nochmals geändert werden. Dabei soll eindeutig geregelt werden, dass die Sonderlösung für den 20 km-Küstenstreifen nicht nur für die Anbindung von Offshore-Windparks sondern auch für Onshore-Projekte gilt. Dies teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, mit, der sich bereits im vergangenen Jahr für diese gesetzliche Regelung eingesetzt hatte, um die Realisierung eines Erdkabels zu ermöglichen. Dabei geht es darum, dass die Mehrkosten, die ein Erdkabel gegenüber einer Freileitung in der Investition auslöst, in die Netzentgelte eingerechnet werden können. Damit würde ein wesentliches Argument gegen Erdkabel entfallen, erklärte Ingbert Liebing.

„Es ist schon extrem ärgerlich, dass ein Gesetz, das der Deutsche Bundestag beschließt, von den zuständigen Institutionen in sein Gegenteil verkehrt wird. Es bleibt ärgerlich, dass dafür eine gesetzliche Korrektur notwendig ist. Aber es ist gut, dass die Bundesregierung diesen Handlungsbedarf anerkannt hat. Ich hoffe, dass diese gesetzliche Regelung zügig durch das parlamentarische Beratungsverfahren geht“, erklärte Ingbert Liebing. Nach dem derzeitigen Zeitplan ist vorgesehen, dass diese Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Bestandteil eines Energieleitungs-ausbaugesetzes wird, das sich derzeit in Vorbereitung befindet. Der konkrete Gesetzentwurf soll dem Bundeskabinett im Mai 2008 vorgelegt werden. Demnach könnte im Sommer 2008 die neue Gesetzeslage im Bundestag beschlossen werden.

Ingbert Liebing hatte sich in Briefen und Gesprächen mit dem Bundeswirtschaftsminister, dem Umweltminister und dem Kanzleramtsminister für die gesetzliche Regelung eingesetzt, um den Netzausbau im Küstenbereich zu forcieren. „Gerade hier gibt der Ausbau der Windkraft wirtschaftlich am ehesten Sinn. Er scheitert aber am unzureichenden Netzausbau. Darüber wird seit Jahren geredet, ohne dass die Probleme bisher gelöst sind. Es wird höchste Zeit, dass jetzt endlich Lösungen geschaffen werden, anstatt die Probleme nur hin und her zu schieben“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.

www.ingbert-liebing.de

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