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Presse-Archiv 2008

CDU-Nordfriesland begrüßt Plan zur verfassungsrechtlichen Absicherung der Optionskreise

31. Juli 2008

Auf positive Resonanz bei der nordfriesischen CDU ist der Beschluss der Arbeits- und Sozialminister gestoßen, die Optionskreise, die die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung ohne Bundesagentur für Arbeit wahrnehmen, verfassungsrechtlich abzusichern und ihnen die Fortsetzung über das bisherige Versuchsende 2010 hinaus ohne Begrenzung zu ermöglichen. „Dies ist ein Zeichen der Anerkennung für die Leistungen der Optionskreise, die gerade Nordfriesland unter Beweis gestellt hat“, erklären der Vorsitzen-de des CDU-Kreisverbandes, Ingbert Liebing, MdB, und die Vorsitzende der CDU-Kreistagsfraktion, Astrid Damerow, in einer gemeinsamen Erklärung.

Die Arbeits- und Sozialminister hatten sich vor kurzem darauf verständigt, eine Verfassungsänderung zu empfeh-len. Damit soll insbesondere dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Rechnung getragen werden, das die gemeinsame Aufgabenwahrnehmung von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen in Arbeitsgemeinschaften in der derzeitigen Rechtsform für verfassungswidrig hält. Tatsächlich seien jedoch viele Kommunen auch mit den Arbeitsgemeinschaften im Grundsatz einverstanden, verlangten jedoch eine bessere Praktikabilität. Dem soll jetzt ebenfalls Rechnung getragen werden.

Besonders begrüßten die CDU-Politiker, dass mit der einstimmigen Einigung der Arbeits- und Sozialminister der Plan von Bundesarbeitsminister Scholz vom Tisch sei, so genannte „kooperative Jobcenter“ einzurichten. Dort hätte die Bundesagentur für Arbeit im täglichen Geschäft gegenüber den Kommunen mit ihren Aufgaben „den Hut auf“, während die einheitliche Aufgabenwahrnehmung mit einem Ansprechpartner für die Langzeitarbeitslo-sen, einem Bescheid und damit einer bürgerfreundlichen Verwaltung nicht gegeben seien. Scholz habe mit sei-nem Vorschlag eine Bundessozialverwaltung vorbereiten wollen. „Es ist gut, dass dieser Plan gescheitert ist, weil er ein neues bürokratisches Monster geschaffen hätte“, erklärten Liebing und Damerow.

Wichtig sei jetzt, so die CDU-Politiker, dass bei der konkreten verfassungsrechtlichen Ausgestaltung für die Opti-onskreise daraus keine Einschränkung künftiger Handlungsmöglichkeiten werde. Vielmehr müsse die Verfas-sungsänderung so gestaltet werden und dafür genutzt werden, dass die Optionskreise auch in Zukunft die Mög-lichkeit haben, flexibel in kommunaler Verantwortung auf die Herausforderungen der Langzeitarbeitslosigkeit zu reagieren. Schließlich sei es Zielsetzung, das kommunale Know-how in diesem Bereich zu nutzen. Dazu gehöre auch, dass die Kreise, die es wünschen, ebenfalls die Aufgaben eigenständig wahrnehmen können, die bisher in einer Arbeitsgemeinschaft mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten.


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