In seiner heutigen Sitzung hat sich der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit des Deutschen Bundestages auf Antrag der Koalitionsfraktionen auf die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) geeinigt. Die Neufassung des EEG verbessert die Rahmenbedingungen für den Ausbau Erneuerbarer Energien im Strombereich und setzt verstärkt auf die Herstellung ihrer Marktfähigkeit. Erklärtes Ziel der Regierungskoalition ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2020 auf mindestens 30 Prozent zu erhöhen. Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord und Mitglied im federführenden Umweltausschuss, ist mit dem Verhandlungsergebnis insgesamt zufrieden: „Der gute Entwurf der Regierung wurde noch mal verbessert und trägt deutlich die Handschrift der Regierungskoalition. Vom Ausbau der Erneuerbaren Energien wird auch die Westküste Schleswig-Holsteins profitieren, wo diese Branche bereits heute eine hohe wirtschaftliche Bedeutung hat.“
Im Bereich der Windenergie wird sich die Onshore-Anfangsvergütung gegenüber dem EEG-Entwurf der Bundesregierung verbessern. Ab 2009 wird die Onshore-Vergütung 9,2 Cent pro Kilowattstunde betragen, das entspricht zusätzlichen 1,25 Cent gegenüber dem Regierungsentwurf. Damit wird den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Die gestiegenen Rohstoffpreise hatten sich zuletzt zunehmend negativ auf die Kosten bei der Herstellung von Windenergieanlagen ausgewirkt.
Im gleichen Zug steigt die Anfangsvergütung für das Repowering von Onshore-Anlagen um 0,5 Cent pro Kilowattstunde. Der ursprüngliche Gesetzentwurf hatte darauf abgezielt, jüngere Anlagen beim Repowering zu bevorzugen. Ältere Anlagen, die bereits in der Grundvergütung angekommen sind, hätten von der Regelung nicht profitiert. Diese Fehlsteuerung konnte beseitigt werden, das Repowering wird deutlich befördert. Davon profitiert insbesondere die Westküste Schleswig-Holsteins, wo überproportional alte Anlagen stehen und das Potential für Repowering besonders groß ist. Dieser zusätzliche Investitionsanreiz trägt dazu bei, dass sich das Landschaftsbild mittel- und langfristig entspannen wird: Mit weniger Anlagen kann mehr Energie erzeugt werden.
Offshore-Windenergie wird einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele erbringen müssen. Zu diesem Zweck wurde die sog. „Sprinterprämie“ in Höhe von 2 Cent pro Kilowattstunde gegenüber dem Regierungsentwurf um zwei Jahre auf 2015 verlängert. Zukünftig können Erfahrungen, die mit bereits errichteten Windparks gemacht wurden, zugunsten von Anlagen genutzt werden, die erst zwei Jahre später gebaut werden – ohne dass die Prämie verloren geht. Durch diese Regelung wird anerkannt, dass noch viel Forschungs- und Entwicklungsbedarf besteht.
In diesem Zusammenhang ist ein Entschließungsantrag von Bedeutung, auf den sich die Regierungskoalition geeinigt hat. Der Antrag ist als Ergänzung zum eigentlichen EEG zu verstehen, da er den politischen Willen der Entscheidungsträger wiedergibt – ohne in den eigentlichen Gesetzestext integriert zu sein. Der Entschließungsantrag zum EEG beinhaltet ein klares Koalitionsbekenntnis zu einem zeitnahen Ausbau der Stromnetze im Hoch- und Höchstspannungsbereich. Die Bundesregierung wird aufgefordert, im geplanten Energieleitungsausbaugesetz und der darin enthaltenden Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, um die Netzkapazitäten zu erweitern.
Auch im Bereich der Biomasse wird den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Beim Gülle-Bonus wurde eine Stufung eingeführt, wonach Strom aus Biogasanlagen bis einer Leistung von 150 Kilowatt mit 4 Cent pro Kilowattstunde und bis 500 Kilowatt mit 1 Cent pro Kilowattstunde vergütet wird. Damit wird auf Bestreben der Union der Gülle-Bonus entgegen dem Regierungsentwurf jetzt auch wieder für größere Anlagen über 150 Kilowatt gezahlt. Diese Regelung soll insgesamt dazu beitragen, dass Anlagenbetreiber besonders auf betriebseigene Gülle zurückgreifen. Dies reduziert den Methan-Ausstoss, der über 20mal klimaschädlicher ist als CO2.
Ähnlich dem Gülle-Bonus ist das neue EEG auch beim Bonus für Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) besser aufgestellt als der Regierungsentwurf, urteilt Liebing. Während der Regierungsentwurf den KWK-Bonus nur bei Neuanlagen anwenden wollte, hat die Koalition diesen auch für Altanlagen durchgesetzt. Diese Entscheidung ist laut Liebing deswegen gerechtfertigt, weil Altanlagen den gleichen Wettbewerbsbedingungen wie Neuanlagen unterworfen sind, wenn es um den Ankauf von Substraten geht.
Die von der Biogasbranche erwartete Indexierung, die variable Erhöhung der Einspeisevergütung nach Anstieg der Betriebskosten, hat die Union verhindert. Dies hätte die Flächenkonkurrenz zwischen Energie- und Ernährungswirtschaft im Agrarsektor weiter forciert. Insgesamt werde die energetische Nutzung von Biomasse „mit Augenmaß“ gefördert, ohne einen schrankenlosen Zubau von Anlagen zu zulassen, meinte der CDU-Politiker.
Hinsichtlich der in den vergangenen Wochen intensiv diskutierten Absenkung der Photovoltaik-Förderung hat sich die Regierungskoalition auf ein abgestuftes Konzept geeinigt. Danach werden Solar-Anlagen entsprechend ihrer Größe in vier unterschiedliche Gruppen eingeteilt, wobei eine deutliche Differenzierung zwischen kleineren und industriellen Großanlagen vorgenommen wird. Die Absenkung der Förderung von Solar-Strom orientiert sich je nach Größe zwischen 8 und 12,7 Prozent, wobei Großanlagen von einer stärkeren Absenkung betroffen sind. Von dieser Regelung profitiert insbesondere das mittelständische Handwerk, für das die Installation und Wartung kleinerer Anlagen von zentraler Bedeutung ist. Vorschläge, die eine Absenkung der Solar-Förderung von bis zu 30 Prozent forderten, wurden nicht beschlossen. Derart radikale Wechsel der politischen Rahmenbedingungen sind für Unternehmen nur schwer hinnehmbar. Politische Stabilität und Rechtssicherheit sind hingegen ein Grundanliegen der Union, betont Liebing.
Von den Erneuerbaren Energien werden in Deutschland derzeit vor allem Biomasse, Windenergie, Photovoltaik und Wasserkraft genutzt.
Die Potentiale beim Ausbau der Geothermie gelten als längst noch nicht ausgeschöpft, wobei die Vorteile dieser Energiequelle unbestritten sind. Deswegen hat die Koalition beschlossen, eine entsprechende Sprinterprämie in Höhe von 4 Cent bis Ende 2015 einzuführen. Damit wird die Geothermie von der Novelle der EEG profitieren.
Im neuen EEG wird die Bundesregierung auch aufgefordert, mit einer Verordnung Instrumente zur besseren Marktintegration der Erneuerbaren Energien zu schaffen. Langfristige Zielsetzung sei es, dass auf gesetzliche Förderung verzichtet werden könne. Angesichts der auf absehbare Zeit weiter steigenden Energiekosten aufgrund einer weltweit explodierenden Nachfrage werde dies früher als bisher angenommen möglich. Mit dem neuen EEG werde der monatliche Ausstieg von Anlagenbetreibern aus dem EEG ermöglicht, um den erzeugten Strom direkt selbst zu vermarkten. „So führen wird die Erneuerbaren Energien schrittweise weitere an den Markt heran“, erläuterte der CDU-Politiker.
Das neue EEG wird zum 1. Januar 2009 in Kraft treten. Ein früherer Termin konnte nicht durchgesetzt werden, für den sich Liebing in fraktionsinternen Beratungen vehement eingesetzt hatte.
Abschließend erklärt Liebing: „Das deutsche EEG mit seiner Einspeiseregelung gilt weltweit als Modell für effiziente und kostengünstige Förderung Erneuerbarer Energien. Es hat in Deutschland für eine Wende in der Energieversorgung gesorgt und zum Aufbau eines neuen, ausgesprochen dynamischen Wirtschaftssektors geführt. Von dieser Wertschöpfung hat Schleswig-Holstein und in besonderer Weise die schleswig-holsteinische Westküste profitiert. Aus diesem Grund begrüße ich die heutige Einigung, da diese für eine qualitative und quantitative Weiterentwicklung des EEG steht. Die Erneuerbaren werden erwachsen.“
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