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Presse-Archiv 2008

Erziehungscamps zur Eindämmung der Jugendgewalt

10. Januar 2008

Das Thema Jugendgewalt sorgt derzeit für viel Aufregung in der Bevölkerung, nachdem es zu schweren Auseinandersetzungen unter anderem in der Münchner U-Bahn gekommen ist. Die Zahl der Gewalttaten ist den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. 44 Prozent aller Gewaltdelikte gehen auf das Konto von Tätern, die jünger als 21 Jahre sind. Die Entwicklung ist Besorgnis erregend und gefährlich. Die jüngsten Vorfälle in München sind ein Beleg dafür. Wir müssen jetzt endlich handeln. Die Hemmschwelle bei Jugendlichen, Gewalt anzuwenden, ist deutlich gesunken. Wo früher geschubst wurde, wird heute geschlagen. Wo früher geschlagen wurde, greift man heute zur Waffe.

Wir sollten aber keineswegs eine gesamte junge Generation an den Pranger stellen. Wenn wir über kriminelle Jugendliche sprechen, sprechen wir über eine Minderheit. Aber eine Minderheit darf eben einer Mehrheit nicht ihren Willen aufzwingen.

Mit härteren Strafen allein ist das Problem der Gewaltkriminalität von Jugendlichen nicht zu lösen. Natürlich gehört dazu ein umfassender Ansatz, der neben Polizei und Justiz auch bildungspolitische und sozialpädagogische Maßnahmen erfordert.

Vorrang haben muss angesichts von Gewaltkriminalität der Schutz der Bevölkerung vor allen Formen des Verständnisses für Täter, der Spekulation über „soziale Ursachen“ und der erzieherischen Nachsicht.

Über die geeigneten Maßnahmen gegen die Jugendgewalt diskutiert die Große Koalition derzeit. Erziehungscamps für junge Straftäter werden in Erwägung gezogen. Diese könnten den Jugendlichen eine große Chance geben, ein straffreies Leben zu führen. Ein befristeter Warnarrest für jugendliche Straftäter von sechs oder acht Wochen wäre ebenfalls denkbar. Das könnte äußerst heilsam sein, weil viele Jugendliche gar nicht wissen, was der Vollzug einer Jugendstrafe für sie persönlich bedeutet. Eine reine Bewährungsstrafe empfinden viele als eine Art Freispruch. Nach dem Jugendgerichtsgesetz soll die Verurteilung nach Erwachsenenrecht die Regel sein und die Anwendung des Jugendstrafrechts nur die Ausnahme bleiben. Die Praxis sieht leider anders aus. Das muss geändert werden. Wir müssen jetzt endlich handeln und dürfen nicht wieder nach einer Phase der Empörung einfach zur Tagesordnung übergehen.

Die beste Prävention allerdings ist immer noch die Vermittlung von Werten. Höflichkeit und Toleranz dürfen nicht mehr und mehr in Vergessenheit geraten. Fleiß, Ordnung und Pünktlichkeit sollten nicht als Sekundärtugenden verspottet werden. Wir brauchen auch eine Vermittlung dieser Werte. Es gibt aber Fälle, da hilft auch keine sozialtherapeutische Betreuung mehr. Da ist dann die konsequente Anwendung des Strafrechts notwendig.

www.ingbert-liebing.de

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