Das Bundeswirtschaftsministerium konkretisiert derzeit die gesetzlichen Klarstellungen, mit denen Erdkabel statt Freileitungen im Küstenstreifen 20 km landeinwärts ab der Küstenlinie erleichtert realisiert werden können. Diese Mitteilung erhielt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland, Ingbert Liebing, MdB, vom neuen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Jochen Homann. Homann hatte vor wenigen Wochen die Nachfolge von Staatssekretär Wuermeling angetreten.
Liebing hatte den neuen Staatssekretär sofort nach seinem Amtsantritt mit dem Thema des Leitungsausbaus befasst und auf das konkrete Problem des Projektes Breklum – Flensburg hingewiesen. Nunmehr erhielt Liebing die Mitteilung von Staatssekretär Homann, dass das Bundeswirtschaftsministerium derzeit einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze erarbeitet, mit dem auch eine Änderung des § 43 Satz 3 des Energiewirtschaftsgesetzes beabsichtigt ist. Dieser Paragraph war mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz Ende 2006 bereits einmal neu gefasst worden, um Erdkabel zu erleichtern. Die damalige Regelung war jedoch in der Verwaltungspraxis und Rechtsprechung allein auf die Anbindung von Offshore-Windparks bezogen worden, obwohl der Gesetzgeber auch den Netzausbau für Onshore-Windparks im Blick gehabt hatte.
Auch die derzeit diskutierten gesetzlichen Neuregelungen würden nach Liebings Angaben keinen Zwang für Erdkabel enthalten. Allerdings würden mit der Umlagefähigkeit im Rahmen der Netzentgelte für erdkabelbedingte Mehrkosten Hürden für den Netzbetreiber beseitigt. Bei gutem Willen aller Beteiligten sei auf dieser Basis eine Verständigung zugunsten von Erkabeln erreichbar, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
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