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Presse-Archiv 2008

Liebing: Trotz Ärger mit der SPD bessere Leistungen für Familien im Bundestag beschlossen

5. Dezember 2008

„Steuerliche Entlastungen für Familien hat der Deutsche Bundestag in seiner gestrigen Sitzung mit dem Familienleistungsgesetz beschlossen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB.

„Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen werden gefördert und steuerlich entlastet. „Die Entlastungen sollen bereits ab 1. Januar 2009 gelten. Allein die Erhöhung des Kindergeldes und Kinderfreibetrages beläuft sich auf eine Entlastung von rund 2,1 Mrd. Euro. Die darüber hinaus vorgesehene Verbesserung der steuerlichen Förderungen von haushaltsnaher Beschäftigung und Dienstleistung führt zu einer Entlastung von 130 Mio. Euro“, so Liebing weiter.

Im Wesentlichen sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
Die Anhebung des Kindergeldes erfolgt für erste und zweite Kinder um jeweils 10 Euro von 154 Euro auf 164 Euro, für dritte Kinder um 16 Euro von 154 Euro auf 170 Euro sowie für vierte und weitere Kinder um je 16 Euro von 179 Euro auf 195 Euro monatlich.

Zur Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden Existenzminimumberichts wird der Kinderfreibetrag für jedes Kind von 3.648 Euro um 216 Euro auf 3.864 Euro erhöht. Insgesamt werden somit die Freibeträge für jedes Kind von 5.808 Euro auf 6.024 Euro erhöht.

Kinder und Jugendliche aus Familien, die auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen sind, sollen bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 jeweils zum Schuljahresbeginn einen zusätzlichen Betrag von 100 Euro erhalten (sog. Schulbedarfspaket).

Durch die Erhöhung des Kindergeldes für alle Kinder werden die Familien spürbar entlastet und ihre wirtschaftliche Stabilität gefestigt. Die gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt besonders Mehrkindfamilien sowie Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zugute.

Es ist allerdings ein trauriges Schauspiel, wenn die Sozialdemokraten nun versuchen, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens diskutierte, im Ergebnis dann aber nicht vorgenommene Ausweitung des Schulbedarfspakets über das 10. Schuljahr hinaus der Union anzulasten. Die Union hätte diese Ausweitung des Schulbedarfspakets mit einem Ausgabevolumen von dann insgesamt rd. 136 Mio. Euro durchaus mitgetragen. Zusätzlich zu dieser Maßnahme wollten wir aber ebenso auch bei Kindern von Arbeitnehmern eine bessere steuerliche Berücksichtigung von Arbeitgeberleistungen für Aufwendungen der Kinderbetreuung einführen. Für nicht schulpflichtige Kinder besteht bereits heute schon eine entsprechende steuerliche Freistellung (§ 3 Nr. 33 EStG). Diese Freistellung wollten und wollen wir auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr ausweiten.

Eine Ausweitung der Steuerfreiheit auch auf Kinder bis zum 14. Lebensjahr ist ein wichtiger Beitrag insbesondere für eine bedarfsorientierte Kinderbetreuung und zu einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Auch würde dies das unternehmerische Engagement für die betriebliche Kinderbetreuung stärken. Die gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist zudem ein wichtiger Faktor zur Steigerung der unternehmerischen und der nationalen Wettbewerbsfähigkeit. Diese Maßnahme hätte nach Berechnungen des BMF zu Steuerausfällen von 54 Mio. Euro und zu Mindereinnahmen bei der Sozialversicherung von 72 Mio. Euro geführt, in der Summe also zu Ausgaben von 126 Mio. Euro.

Beide Maßnahmen waren mit den Sozialdemokraten bereits fest vereinbart.
Diese Vereinbarung wurde von den Sozialdemokraten leider jedoch kurz vor Verabschiedung des Gesetzes wieder aufgekündigt.

Allein die schlichte Ausweitung des Schulbedarfspakets über das 10.
Schuljahr hinaus – so wie von den Sozialdemokraten gefordert – war und ist in der Sache allerdings nicht überzeugend. Zum einen wären hier Kinder von Familien, die zwar keine staatliche Unterstützung bekommen, die aber ebenfalls nur über ein geringes Einkommen verfügen, auch über das 10. Schuljahr hinaus von der Inanspruchnahme des Schulbedarfspaketes ausgeschlossen gewesen. Das wäre den vielen Familien mit häufig vergleichbar geringem Einkommen, deren Kinder ebenfalls weitergehende Schulen besuchen, nicht gerecht geworden. Zudem wären Schülerinnen und Schüler, die berufsbildende Schulen besuchen, ebenfalls nicht in die Ausweitung einbezogen worden. Auch wenn die von uns geforderte Ausweitung der steuerlichen Freistellung von Arbeitgeberleistungen für die Kinderbetreuung von Kindern von Arbeitnehmern hier in keinem unmittelbaren Zusammenhang steht, hätte diese Maßnahme doch zumindest das soziale Ungleichgewicht einer schlichten Ausweitung des Schulbedarfspakets vermieden.

„Die Ablehnung unseres Vorschlags durch die Sozialdemokraten zeigt, dass es unserem Koalitionspartner hier ganz offenbar nicht um die Sache geht, sondern vielmehr darum Menschen mit unterschiedlichen Einkommensverhältnissen gegeneinander auszuspielen und die Schuld dann bei der Union zu suchen. Dies ist mit der Union nicht zu machen“, so Liebing abschließend.

www.ingbert-liebing.de

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