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Presse-Archiv 2008

Liebing besucht Interessengemeinschaft Erdkabel: Bundesgesetz muss nachgebessert werden

31. Juli 2008

In einem Gespräch mit zahlreichen Mitgliedern der Interessengemeinschaft für ein Erdkabel, das zur Netzverstärkung zwischen Breklum und Flensburg notwendig ist, erläuterte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing den aktuellen Stand der Gesetzberatungen auf Bundesebene. Dabei unterstrich der CDU-Politiker seine Unterstützung, möglichst schnell zu einem Netzausbau in der Region zu kommen, um die vorhandenen Engpässe zu beseitigen. „Die Netzverstärkung ist dringend geboten, um den Strom, der hier aus erneuerbaren Energien erzeugt werden kann, tatsächlich in das übergeordnete Netz einzuspeisen. Trotz des derzeit stattfindenden Planfeststellungsverfahrens für eine Freileitung bleibt das Risiko deutlicher zeitlicher Verzögerungen durch die zu erwartenden Klageverfah-ren. Deshalb ist es allemal sinnvoller, diese Leitung in die Erde zu legen, als noch länger über diese Frage zu streiten“, erklärte Ingbert Liebing.

Inzwischen habe auch die Bundesregierung den Weg für Erdkabel geöffnet - allerdings nur für vier Pro-jekte auf der 380 KV Höchstspannungsebene. Diese Projekte, die überwiegend in Niedersachsen und Thüringen liegen, müssten jedoch durch bundesweite Umlage auch von den schleswig-holsteinischen Stromkunden bezahlt werden. „Dann ist es nur gerecht, dass in dieses Gesetz auch schleswig-holsteinische Projekte auf der Hochspannungsebene von 110 KV als Erdkabel aufgenommen werden“, erklärte Ingbert Liebing in dem Gespräch mit der Bürgerinitiative, die sich seit mehreren Jahren für den Bau eines Erdkabels statt einer Freileitung einsetzt. Dies sei nach Liebings Auffassung insbesondere deshalb auch gerechtfertigt, weil der Bundesgesetzgeber bereits im Jahr 2006 eine gesetzliche Sonder-regelung für den 20 Kilometer Küstenstreifen beschlossen hatte. In diesem Bereich sollten die Mehrkos-ten, die durch Erdkabel bei der Investition entstehen, auf die Netzentgelte umgelegt werden können. Diese Sonderregelung für den 20 Kilometer Küstenstreifen sei nach Liebings Auffassung daher gerecht-fertigt, da in diesem Küstenbereich besonders viele Windparks stehen. Die Bereiche, die von Windanla-gen freigehalten worden sind, sollten nicht mit Freileitungen verbaut werden. Zugleich sollten die Berei-che, die bereits durch Windparks in der Landschaft belastet seien, nicht durch zusätzliche Freileitungen beeinträchtigt werden. Wenn der Bundesgesetzgeber vor zwei Jahren schon eine solche Regelung für den 20 Kilometer Küstenstreifen beschlossen hat, dann sollte diese Regelung auch so ausgestaltet werden, dass sie in der Praxis tatsächlich zu Erdkabeln führt. Bisher ist ein Erdkabel in diesem Bereich lediglich auf Antrag des Vorhabenträgers unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

„Wenn die Bundesregierung sehr viel teurere 380 KV-Höchstspannungsleitungen in die Erde legen möchte, was Mehrkosten von bis zu 1,3 Milliarden Euro auslöst, dann
ist es allemal gerechtfertigt, die sehr viel günstigeren Erdkabel auf der 110 KV-Ebene ebenfalls in die Erde zu legen“, erklärte Ingbert Liebing. Gegenüber der Bürgerinitiative erläuterte er die jetzt anstehen-den konkreten Schritte, mit denen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, der im Herbst im Bundestag verhandelt wird, im Interesse eines Erdkabels zwischen Breklum und Flensburg nachgebessert werden soll.

www.ingbert-liebing.de

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