Auf deutliche Kritik ist das Urteil des Schleswiger Oberverwaltungsgerichts (OVG) zum Netzausbau vom vergangenen Dienstag beim CDU-Bundestagsabgeordneten für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, gestoßen. Er habe zwar mit diesem Urteil gerechnet, weil sich das Bundes- und das Landeswirtschaftsministerium und die Bundesnetzagentur bereits auf eine entsprechende Rechtsposition bezogen hätten. Tatsächlich sei die Absicht des Bundesgesetzgebers vor einem Jahr eine andere gewesen als das OVG jetzt entschieden habe.
In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob eine neue gesetzliche Regelung im Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz vom Dezember 2006, mit der Mehrkosten von Erdkabeln innerhalb eines 20-km-Küstenstreifens netzentgeltumlagefähig sein sollen, nur für Off-Shore Windparks gilt oder auch für On-Shore Projekte. „Im Bundestag ist diese Sonderregelung gezielt beschlossen worden, um den bereits heute – ohne Off-Shore – bestehenden Netzengpass gerade angesichts des Ausbaus der Windenergie durch Repowering zu beheben und mit Erdkabeln den Ausbau zu beschleunigen. Genau darum geht es auch bei dem Ausbauprojekt Breklum-Flensburg, über das jetzt vor dem OVG gestritten wurde. Im Gesetz steht von Beschränkung auf Off-Shore kein Wort“, stellte Ingbert Liebing fest.
Wenn jedoch der Wortlaut des Gesetzes, der auf Formulierungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium beruhe, so interpretiert werde, sei eine Klarstellung des Gesetzes notwendig. Wie der CDU-Politiker erläuterte, habe das Bundeskabinett eine solche Klarstellung des Gesetzes bereits am 5. Dezember vergangenen Jahres beschlossen. Im Mai solle der Gesetzentwurf für ein Energieleitungsausbaugesetz vorliegen und bis Ende des Jahres Rechtskraft erhalten. „Es ist gut, dass die Bundesregierung einvernehmlich diese Position teilt, dass im 20-km-Küstenstreifen, der bereits durch besonders intensive Windkraftnutzung landschaftlich belastet sei, Erdkabel bevorzugt werden könnten. Es geht also nicht um eine flächendeckende Erdverkabelung“, stellte Ingbert Liebing klar. Die begrenzten Mehrkosten würden sich in den Netzentgelten wohl nicht einmal im Promillebereich niederschlagen, zumal Erdkabel auf die Nutzungsdauer sogar nahezu kostengleich mit Freileitungen seien. „Angesichts der gewaltigen Gewinne der Energie-Oligarchen mit nicht nachvollziehbaren Strompreiserhöhungen und Einpreisung von Milliarden-Gewinnen aus kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikaten kann ich das Lamentieren über diese Mehrkosten nicht mehr hören“, erklärte Ingbert Liebing.
Er gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass mit der vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Klarstellung doch noch eine Chance für ein Erdkabel zwischen Breklum und Flensburg gegeben sei. Immerhin habe E.ON für ein vergleichbares Projekt in Ostholstein, das allerdings in der Planung noch nicht so weit sei wie das Projekt Breklum-Flensburg, bereits Bereitschaft signalisiert, nach der geplanten Gesetzesänderung ein Erdkabel statt einer Freileitung zu bauen. „Die Menschen werden nicht verstehen, weshalb sie in Nordfriesland oder in Schleswig-Flensburg für eine Freileitung quasi enteignet werden sollen, während wenige Monate später in Ostholstein ein Erdkabel möglich sein soll“, erklärte der CDU-Politiker. Noch habe er nicht die Hoffnung aufgegeben, dass eine neue Gesetzesänderung ein Erdkabel zwischen Breklum und Flensburg möglich macht, das für den Ausbau der regenerativen Energien dringend benötigt werde.
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