Gegen die Position der Berliner Koalitionsfraktionen wird der CDU-Bundestagsabgeordnete und Landesvorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein (KPV), Ingbert Liebing, MdB, am morgigen Freitag einer beabsichtigten dauerhaften Neuregelung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nicht zustimmen.
„Mit diesem Gesetz werden finanzielle Risiken einseitig auf die kommunale Ebene verschoben, die ich in dieser Form nicht mittragen kann“, erklärte Liebing.
Mit dem Gesetzentwurf zum Sozialgesetzbuch II soll der aktuelle Beteiligungssatz des Bundes an den von den Kommunen zu leistenden Kosten der Unterkunft für Langzeitarbeitslose auf Dauer festgeschrieben werden – obwohl die aktuelle Regelung, die von der Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften abhängt, der tatsächlichen Kostenentwicklung nicht Rechnung trägt. Während die Zahl der Bedarfsgemeinschaften sinkt, was den Bundeshaushalt entlastet, steigen die realen Kosten insbesondere wegen der deutlich gestiegenen Energiekosten, wofür die Kommunen aufkommen müssen.
Bisher war im Gesetz eine Überprüfung der Angemessenheit im Jahr 2010 vorgesehen. Sie soll mit dem neuen Gesetz, das am Freitag im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden soll, gestrichen werden.
Diese Neuregelung ist Bestandteil einer Paketlösung des Vermittlungsausschusses, mit der zugleich eine Erhöhung des Wohngeldes und eine höhere Bundesbeteiligung an der von den Kommunen zu finanzierenden Grundsicherung im Alter umgesetzt werden. „Diese beiden Gesetze liegen ausdrücklich auch im kommunalen Interesse“, stellte Liebing fest. Mit der Wohngelderhöhung würden ca. 80.000 Menschen nicht mehr auf Arbeitslosengeld II bzw. kommunale Leistung für Kosten der Unterkunft nach Hartz IV angewiesen sein.
Umso bedauerlicher sei es nach Liebings Auffassung, dass diese beiden kommunalfreundlichen Gesetze mit der Bedingung von Arbeitsminister Scholz (SPD) verbunden wurden, die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zu Lasten der Kommunen dauerhaft festzuschreiben. „Für diese Kopplung gibt es keine sachliche Notwendigkeit und ist für mich nicht zustimmungsfähig“, erklärte der CDU-Politiker.
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