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Presse-Archiv 2008

Liebing unterstützt Rentenerhöhung

17. April 2008 | Besuch bei der Seniorenunion Süderlügum


CDU-Kreisvorsitzender Ingbert Liebing, MdB (3. v. rechts) und CDU-Kreistagskandidat Lutz Martensen (4. v. rechts) im Kreise des Ortsvorstandes der Senioren-Union Süderlügum mit dem wiedergewählten Vorsitzenden Uwe Hinz (2. v. rechts) und dessen Stellvertreterin Annedore Ass (ganz rechts).

Im Rahmen der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes der Seniorenunion Süderlügum referierte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, über aktuelle Fragen der Politik und sprach insbesondere die aktuelle Diskussion über die Rentenerhöhung an. Zunächst gratulierte er jedoch dem wieder gewählten ersten Vorsitzenden Uwe Hinz und seiner ebenfalls wieder gewählten zweiten Vorsitzen Annedore Ass, die die Arbeit der Seniorenunion Süderlügum bereits seit vielen Jahren mit hohem Engagement tragen.

Vor den Seniorinnen und Senioren äußerte Liebing seine Sorge über die aktuelle Diskussion, die allerdings auch zum Teil durch mediale Berichterstattung fossiert werde. Der CDU-Politiker bekannte sich zur Unterstützung der geplanten Rentenerhöhung, die mit einer Gesetzesänderung höher ausfallen soll, als nach der geltenden Rentenformel praktiziert worden wäre.

Nach geltendem Recht würde die Rentenerhöhung zum 01. Juli 2008 0,46 % betragen. Sie richtet sich nach der Lohnentwicklung im Jahr 2007 – und die war eben noch sehr zurückhaltend mit 1,4 %. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass zum 01. Juli 2008 auch der Beitrag zur Pflegeversicherung um 0,2 % erhöht wird, den die Rentner voll selbst bezahlen. Dadurch würde sich die Rentenerhöhung auf 0,21 % reduzieren. Und das bei einer Inflation, die in den vergangenen Monaten deutlich über 3 % liegt – und noch viel stärker bei Gütern des täglichen Bedarfs, die von den Rentnerinnen und Rentnern besonders stark gekauft werden. Handlungsbedarf sei deshalb nach Auffassung des CDU-Politikers gegeben.

Ingbert Liebing erläuterte den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Danach soll der „Riester-Faktor“ für zwei Jahre ausgesetzt werden. Der Riester-Faktor reduziert die Rentenerhöhung jährlich um 0,64 %-Punkte. Damit wird der höhere Finanzierungsaufwand der jüngeren noch arbeitenden Generation, die mit der staatlich geförderten Riester-Rente ein geringeres Nettoeinkommen zur Verfügung haben, wirkungsgleich auf die Rentnergeneration übertragen. Wenn diese rentenmindernde Maßnahme ausgesetzt wird, ergibt sich eine Steigerung der Renten zum 01. Juli 2008 um 1,1 %.

Liebing bezeichnete dies ausdrücklich als „wahrlich nicht üppig“. Auch diese Rentenerhöhung liege unterhalb der Inflationsrate, so dass die Rentner immer noch reale Einkommenseinbußen zu verzeichnen haben.

Auf der anderen Seite plage die Wirtschaft über eine weitere Belastung des Faktors Arbeit. Die vorgesehene Senkung der Rentenversicherungsbeiträge werde durch diese Maßnahme weiter hinausgeschoben. Dies verteuere die Arbeit, verhindere neue Arbeitsplätze und gefährde vorhandene Arbeitsplätze – eine Teufelspirale, wie sie durchbrochen werden sollte. Insofern unterstützte Liebing auch die Bemerkung der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die diese Maßnahme als „kein ordnungspolitisches Meisterstück“ bezeichnet hatte, auch wenn sie sinnvoll und notwendig sei.

Vertreter der jüngeren Generation beklagten, dass diese höhere Rentenerhöhung zu Lasten der jüngeren Generation gehe. Auch dies müsse man ernst nehmen, erklärte Liebing. Anhand einiger demographischer Daten erläuterte er die Situation:

Die Lebenserwartung ist deutlich gestiegen. Betrug der durchschnittliche Rentenbezug im Jahr 1960 10 Jahre, so liegt er heute bereits bei 17 Jahren und wird bis zum Jahr 2030 auf ca. 20 Jahre steigen. Dies sei eine gute Entwicklung, erhöhe aber den Finanzierungsbedarf für die Rente. Gleichzeitig sei die Zahl der Geburten deutlich zurückgegangen. Im Jahr 1960 betrug der Geburtenjahrgang noch 1,26 Geburten, während er im Jahr 2006 bei 675.000 lag – fast eine Halbierung. Daraus ergibt sich eine deutliche Verschiebung des Verhältnisses zwischen Beitragszahlern und Leistungsempfängern in der Rentenversicherung. 1960 standen für einen Rentner 8 Beitragszahler zur Verfügung. Im Jahr 2006 waren es nur noch 3,2 und im Jahr 2030 werden es 2 Beitragszahler sein, die für einen Rentner arbeiten. Deshalb sei Handlungsbedarf auf jeden Fall gegeben. Dabei müsse aber auf Generationengerechtigkeit geachtet werden. Beide, die Jungen und die Alten, müssen die Konsequenzen aus dieser Entwicklung tragen.

Die junge Generation muss durch die Rente mit 67 länger arbeiten, geringere Renten in Kauf nehmen und gleichzeitig zusätzliche private Eigenvorsorge treffen. Gleichzeitig wird sie höhere Rentenbeiträge zu zahlen haben. Im Gegenzug müssen die älteren, die Rentner, ein kontinuierliches Absinken des Rentenniveaus in Kauf nehmen, damit ihre Kinder noch in der Lage sind, selber wiederum Familien zu gründen und für ihre eigene Rente zu sorgen.

„Wir brauchen Fairness zwischen den Generationen. Wir brauchen keine persönlichen Vorwürfe oder Frontstellungen, sondern einen Interessenausgleich zwischen den Generationen. Das ist die Aufgabe, vor der die Politik angesichts des demographischen Landes steht. Mit der vorgeschlagenen Rentenerhöhung, die in Kürze im Bundestag abschließend beschlossen werden soll, ist ein vertretbarer Kompromiss gefunden, der einerseits zwar zusätzliche Belastungen für die jüngere Generation mit sich bringt, aber andererseits zumindest einen kleinen Ausgleich für die Rentnerinnen und Rentner schafft und ihnen angesichts des Aufschwungs in Deutschland auch ein kleines Stück Teilhabe gewährleistet.“ Gleichzeitig warb Liebing aber auch dafür, dass noch höhere staatlich finanzierte Rentenerhöhungen nicht möglich seien, weil sie den Generationskonflikt nochmal zusätzlich verstärken würden.

www.ingbert-liebing.de

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