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Presse-Archiv 2008

MdB Liebing fordert Absicherung von Gewerbesteuer für Windkraftgemeinden

23. Juli 2008

Für die gesetzliche Absicherung der Gewerbesteuereinnahmen in Gemeinden mit Windkraftanlagen setzt sich der CDU-Bundestags-abgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, ein. Dazu ist gesetzlicher Handlungsbedarf notwendig, nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil im April entschieden hatte, dass die bisherige Praxis der Gewerbesteuerzerlegung nicht mehr fortgesetzt werden dürfte. Bisher hatten die beteiligten Anlagenbetreiber und Standortgemeinden auf der Basis von § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages vereinbaren können, an die die Finanzbehörde gebunden sei. Diese Praxis hat der Bundesfinanzhof aufgehoben und den Gewerbesteuerertrag ausschließlich der Gemeinde zugeordnet, in der die Windkraftanlagenbetreiber ihren Geschäftssitz unterhalten. Bei zahlreichen Investitionsgesellschaften sind dies nicht die Standortgemeinden, so dass der Ertrag in andere Regionen abfließt.

„Dies ist ein absolut unverständliches Urteil des Bundesfinanzhofes, da die bisherige Praxis sichergestellt hat, dass auch die Standortgemeinden, die mit der Belastung der Landschaft durch Anlagen und durch die Inanspruchnahme der Infrastruktur Leistungen erbringen, von dem wirtschaftlichen Ertrag der Windkraftanlagen profitieren. Diesen Ertrag allein den Sitzgemeinden von Investitionsgesellschaften, die über ganz Deutschland verteilt sein können, zuzuordnen, ist in keiner Weise sachgerecht. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die bisherige unproblematische Praxis auch für die Zukunft abzusichern“, erklärte Ingbert Liebing. Dies sei insbesondere auch deshalb notwendig, da es etliche Gemeinden gibt, die im Rahmen der Regionalplanung bereit sind, neue Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Ihnen müsse dafür aber auch ein wirtschaftlicher Anreiz geboten werden.

Das Urteil des Bundesfinanzhofes ist nach Liebings Auffassung unproblematisch für die Gemeinden, in denen Bürgerwindparks ihren Gesellschaftssitz in der Standort-gemeinde des Windparks angemeldet haben. Die zahlreichen von Investitionsge-sellschaften gehaltenen und sicherlich noch zu errichtenden Windparks seien jedoch von diesem Urteil betroffen. Insbesondere die Standortgemeinden, die im Vertrauen auf die bisherige Praxis Flächen zur Verfügung gestellt haben, bräuchten Vertrau-ensschutz.

Liebing hat sich inzwischen an Bundesfinanzminister Peer Steinbrück gewandt und ihn aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen. Zugleich hat er sich im Rahmen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die zuständige Arbeitsgruppe gewandt, damit auch von dortiger Seite dieses Thema entsprechend aufbereitet werden kann.

www.ingbert-liebing.de

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