In einem weiteren Brief an den Bundesfinanzminister Peer Steinbrück setzt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, erneut für eine gesetzliche Regelung zur Absicherung von Gewerbesteuereinnahmen für Gemeinden mit Windkraftanlagen ein.
Gesetzlicher Handlungsbedarf ist weiterhin notwendig, nachdem der Bundesfinanzhof in einem Urteil im April entschieden hatte, dass die bisherige Praxis der Gewerbesteuerzerlegung nicht mehr fortgesetzt werden dürfte.
Problem ist folgendes: Schon vor dem Urteil des Bundesfinanzhofes gab es keine bundesweit einheitliche Regelung für die Abführung der Gewerbesteuer für Windkraftbetreiber. In Schleswig-Holstein hat bisher eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Land dafür gesorgt, dass die gängige Praxis eine 1:1 Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen Standortgemeinde und Geschäftsleitungsgemeinde vorsieht. Diese Regelung ist nun hinfällig mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes, auch wenn sich die beteiligten Anlagenbetreiber und Standortgemeinden weiterhin auf der Basis von § 33 Abs. 2 Gewerbesteuergesetz über eine Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages einigen könnten. Unter Hinweis auf diese Möglichkeit steht das Bundesfinanzministerium einer gesetzlichen Neuregelung derzeit noch eher distanziert gegenüber, wie sich aus einer Antwort der parlamentarischen Staatssekretärin Krssel auf eine Anfrage von Ingbert Liebing an die Bundesregierung ergibt. „In der Praxis funktioniert eine freiwillige Vereinbarung nicht, da dies den freiwlligen Einnahmeverzicht einer Gemeinde voraussetzt. Die Gemeinde, in der eine Windparkinvestorengesellschaft ihren Sitz hat, ist nicht verpflichtet, einen Anteil ihrer Gewerbesteuer an die Standortgemeinde des Windparks abzufüh-ren“, erklärt Ingbert Liebing. Da es aber bei den Standortgemeinden zu großen Belastungen der Landschaft durch die Anlagen kommt und diese Gemeinden auch Ihre Infrastruktur zur Verfügung stellen, müssen sie auch von dem wirtschaftlichen Ertrag der Windkraftanlagen profitieren. Diesen Er-trag allein den Sitzgemeinden von Investitionsgesellschaften, die ü-ber ganz Deutschland verteilt sein können, zuzuordnen, ist in keiner Weise sachgerecht. Hier ist der Gesetzgeber gefordert, die bisherige unproblematische Praxis auch für die Zukunft abzusichern“, erklärte Ingbert Liebing.
Dies sei insbesondere auch deshalb notwendig, da es etliche Gemeinden gibt, die im Rahmen der Regionalplanung bereit sind, neue Flächen für Windkraftanlagen zur Verfügung zu stellen. Ihnen müsse dafür aber auch ein wirtschaftlicher Anreiz geboten werden. Insbesondere die Standortgemeinden, die im Vertrauen auf die bisherige Praxis Flächen zur Verfügung gestellt haben, bräuchten Vertrauensschutz.
Der Finanzausschuss des Bundesrates befasst sich nun in seiner Sitzung am 4. September 2008 mit dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009, in dem ein entsprechender Passus für mehr Klarheit sorgen könnte.
„Ich werde mich weiterhin dafür einsetzen, dass es möglichst schnell zu einer gesetzlichen Regelung kommt, die eine angemessene Zerlegung der Gewerbesteuer gewährleistet“, so Liebing abschließend.
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