Als „fortgesetzte Provokation des Rechtsstaates“ hat der Sylter CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB die Aktion von Greenpeace bezeichnet, ohne Genehmigung Steine im Sylter Außenriff zu versenken. „Greenpeace darf sich nicht über ein Urteil des Hamburger Landgerichtes hinwegsetzen, das in einer einstweiligen Verfügung bereits ein Zwangsgeld von 250.000 Euro angedroht hat“, erklärte Ingbert Liebing, der Greenpeace bereits nach den ersten versenkten Steinen aufgefordert hatte, die Aktion nicht wieder aufzunehmen. Liebing äußerte sich enttäuscht darüber, dass Greenpeace alle Appelle zur Umkehr ignoriere und nunmehr Aktionismus über die Sache stellt, „denn der fortgesetzte Rechtsbruch verhindert eine notwendige sachliche Diskussion über Aufgaben des Meeresschutzes“, sagte Ingbert Liebing, der für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Umweltausschuss auch für den Meeressschutz zuständig ist.
Allerdings reagiere der Rechtsstaat auf diese fortgesetzte Provokation „nur noch peinlich“, stellte Liebing fest. Vor einer Woche hatte Liebing Umweltminister Gabriel und Verkehrsminister Tiefensee als die beiden fachlich zuständigen Minister aufgefordert, für ein einheitliches Auftreten und Handeln der Bundesbehörden zu sorgen. „Tatsächlich verhalten sich die Bundesbehörden wie ein aufgescheuchter Hühnerhaufen, aber keiner schreitet effektiv gegen den Rechtsbruch von Greenpeace ein“, kritisierte der CDU-Politiker.
Der Umweltminister bleibe bei Appellen an Greenpeace stehen, das dem Bundesverkehrsminister unterstehende Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) verhänge zwar eine Ordnungsverfügung, setze sie aber nicht durch. Die ebenfalls dem Bundesverkehrsministerium unterstehende Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sieht keine akute Gefährdung und lehnt sich zurück. Und der Bundespolizei fehle die notwendige fachliche Einsatzanforderung durch das BSH oder eine andere zuständige Behörde. „Vier Behörden aus drei Ministerien sind auf der Hohen See zuständig, aber wenn eingeschritten werden muss, schreitet keiner ein. Das ist nicht akzeptabel. Die Bundesregierung muss endlich koordiniert einschreiten“, erklärte Ingbert Liebing.
Dieser Fall zeigt nach Auffassung des CDU-Bundestagsabgeordneten einmal mehr, dass die Zuständigkeiten auf See nicht vernünftig geregelt sind. Die Einrichtung des Havariekommandos sei zwar ein richtiger Schritt gewesen. In diesem Falle sei das Havariekommando aber nicht zuständig, da keine „komplexe Schadenslage“ festgestellt sei. Allmählich entstehe aber eine „komplexe Schadenslage für den Rechtsstaat“, sagte Liebing. Die aktuellen Vorkommnisse seien für ihn einmal mehr Berechtigung für die Forderung nach Zusammenfassung aller Zuständigkeiten auf See in einer Instanz mit Einrichtung einer nationalen Küstenwache, sagte Ingbert Liebing.
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