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Presse-Archiv 2009

CDU verhindert Einschränkungen im Nationalparkrecht und setzt Verbesserungen für den Küstenschutz durch

17. Juni 2009

Im Rahmen von vier wesentlichen Umweltgesetzen, die die Große Koalition am heutigen Mittwoch im federführenden Umweltausschuss beschlossen hat, sind u. a. zwei Aspekte für Schleswig-Holstein und für die Westküste wichtig. Die vom SPD-Umweltminister Gabriel geplanten Verschärfungen im Nationalparkrecht des neuen Bundesnaturschutzgesetzes konnten von der CDU verhindert werden. Gabriel hatte geplant, dass künftig 75% der Nationalparkfläche von Menschen unberührt bleiben sollten. Bisher galt die Zielsetzung einer überwiegenden Naturbelassenheit. Dabei wird es auch im neuen Bundesnaturschutzgesetz bleiben. Auch die geplante Verordnungsermächtigung an den Bundesumweltminister, bundesweit einheitliche Kriterien für Nationalparke festzulegen, hat die CDU verhindern können.

„Dies sind wichtige Verbesserungen, gerade im Interesse des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer. Die Verschärfungen hätten die alten Konflikte um den Nationalpark wieder neu aufgerissen und der Idee des Nationalparks einen Bärendienst erwiesen“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, der sich bei der Gesetzesberatung gerade um diesen Aspekt gekümmert hatte. In einem persönlichen Gespräch mit Bundesumweltminister Gabriel sei es gelungen, Bewusstsein für die Problemlage zu wecken. „Hier hat die Union großes Unheil verhindern können“, betonte Ingbert Liebing.

Einen weiteren Erfolg habe die Union bei den Gesetzesverhandlungen im Bereich des Wasserhaushaltsgesetzes erzielen können. Hier konnten Verfahrenserleichterungen für Küstenschutzmaßnahmen erzielt werden. Nach dem ursprünglichen Gesetzentwurf des Bundesumweltministers war vorgesehen, dass künftig für alle Küstenschutzmaßnahmen Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden müssten. Dies hätte z. B. auch für die regelmäßigen Sandvorspülungen auf Sylt gegolten, die bisher mit einfachen Genehmigungen durch die zuständigen Landesbehörden auf den Weg gebracht werden konnten. „Mit den von der CDU durchgesetzten Änderungen am Gesetzentwurf des Umweltministers konnte erreicht werden, dass künftig nur große Maßnahmen, für die auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, einem Planfeststellungsverfahren oder einer Plangenehmigung unterliegen. Alle kleinen Maßnahmen können wie bisher nach Landesrecht schlank genehmigt werden“, betonte Ingbert Liebing.

Die Erstellung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes und des Wasserhaushaltsgesetzes ist eine Konsequenz aus der Föderalismusreform. Sie verleiht dem Bund in diesen Bereichen erstmals die Vollkompetenz zu umfangreichen Regelungen. Davon können die Länder zwar in manchen Bereichen abweichende Gesetze erlassen, allerdings nicht in sog. abweichungsfesten Kernbereichen der Grundsätze des Naturschutzes. Dies führte zu umfangreichen Verhandlungen zwischen dem Bund und den Bundesländern. Zielsetzung der Union war es, Handlungspielräume der Länder zu bewahren, wo auf unterschiedliche Bedürfnisse der Bundesländer Rücksicht genommen werden müsste. Insgesamt ist das Gesetzeswerk nach Auffassung des CDU-Bundestagsabgeordneten eine gelungene Modernisierung des Umweltrechtes. Insbesondere sei es der Union gelungen, in vielen Bereichen Verwaltungsverfahren schlanker und flexibler zu ermöglichen.

Nach den Ausschussberatungen am heutigen Mittwoch steht die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages am kommenden Freitag auf der Tagesordnung.

www.ingbert-liebing.de

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