Nach jahrelangen Bemühungen gibt es endlich Bewegung beim Führerscheinrecht
für die Feuerwehr. Beim gestrigen 4. Berliner Abend des Deutschen
Feuerwehrverbandes gab Bundesverkehrsminister Tiefensee bekannt, dass er auf
der Basis des geltenden europäischen Rechtes sich für eine Änderung des
nationalen Rechtes einsetzen wolle, um zu ermöglichen, dass
Feuerwehrangehörige Fahrzeuge auch über 3,5 Tonnen bis zu 4,25 Tonnen mit
dem Pkw-Führerschein Klasse B fahren können. „Endlich kommt Bewegung in
diese Angelegenheit, die über viele Jahre hinweg blockiert wurde“, bewertete
Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und
Dithmarschen-Nord, die Ankündigung Tiefensees.
Nach europäischem Recht dürfen seit 10 Jahren nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen
mit einem neuen Pkw-Führerschein gefahren werden. Zuvor waren dies Fahrzeuge
bis 7,5 Tonnen. Die Feuerwehren und die Kommunen als Träger der Feuerwehren
waren dadurch unter Druck geraten, weil junge Kameraden mit neuen
Führerscheinen größere Fahrzeuge nicht mehr fahren durften. Mit der Grenze
von 4,25 Tonnen, für die sich auch der Bundesrat in einer Entschließung
ausgesprochen hatte, können zumindest Feuerwehrfahrzeuge mittlerer Größe
auch mit Pkw-Führerschein gefahren werden, wenn eine spezielle Prüfung dafür
abgelegt wird, die deutlich weniger Aufwand erfordert als der erweiterte
Führerschein Klasse C1, der jeweils Kosten von ca. 3.000 Euro ausgelöst hat.
Diese Führerscheinpflicht hatte die Gemeinden auch vor neue finanzielle
Herausforderungen zugunsten der Feuerwehren gestellt.
Beim Berliner Abend des Deutschen Feuerwehrverbandes sprach Ingbert Liebing
in Vertretung des Kommunalpolitischen Sprechers der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion nach Minister Tiefensee und begrüßte dessen
Kehrtwendung und konnte sich allerdings nicht die Frage ersparen: „Warum
nicht gleich so, Herr Minister?“. Zugleich kritisierte Liebing, dass
Tiefensee sich noch bis in die letzten Tage hinein hinter der EU-Kommission
verschanzt hatte, und die Nutzung einer EU-Ausnahmemöglichkeit abgelehnt
hatte, die nur für den Katastrophenschutz, aber nicht für die Feuerwehren
gelte. Dabei seien die Feuerwehren fester Bestandteil des
Katastrophenschutzes in Deutschland, stellte Liebing fest.
Noch seien viele Detailfragen zu klären, aber wichtig sei, dass endlich
Bewegung in dieses Thema komme, um Probleme für die Feuerwehren und für die
Kommunen aufzulösen, betonte der CDU-Politiker abschließend.
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