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Presse-Archiv 2009

Große Koalition verständigt sich auf Energieleitungsausbau: Erdkabel leichter möglich

6. Mai 2009

In den heutigen Ausschussberatungen des Deutschen Bundestages (Mittwoch, 06. Mai) hat die große Koalition in Berlin ihre aktuelle Verständigung zur Beschleunigung des Ausbaus von Energieleitungen vorgelegt. Morgen steht die abschließende Beratung und Beschlussfassung im Plenum des Deutschen Bundestages zum Energieleitungsausbaugesetz auf der Tagesordnung.

Gegenstand dieses Gesetzentwurfes sind auch Regelungen, die für den Leitungsbau zwischen Breklum und Flensburg, wo seit vielen Jahren über Freileitung oder Erdkabel gestritten wird, von besonderer Bedeutung, teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland, Ingbert Liebing, MdB, mit. Zum Einen werde klargestellt, dass die Sonderregelung für den 20 km-Küstenstreifen, in dem Erdkabel leichter möglich werden, weil die höheren Investitionskosten netzumlagefähig sind, nicht nur für die Anbindung von Offshore-Windparks, sondern generell auch für Onshore-Projekte gilt. Eine entsprechende Fehlinterpretation des im Jahr 2006 beschlossenen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes hatte dazu geführt, dass eine ursprünglich beabsichtigte Erleichterung für Erdkabel nicht zum Zuge gekommen war. Dies wird jetzt endlich korrigiert, teilte Liebing mit.

Weiterhin sei es ihm gelungen, für diesen Bereich auch eine Regelung zu erzielen, dass bereits laufende Vorhaben auf der 110 KV-Ebene von dem neuen Recht erfasst werden. Dies war im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht enthalten. Mit der im parlamentarischen Beratungsverfahren von ihm eingebrachten Änderung könnte insbesondere für die Leitung zwischen Breklum und Flensburg trotz eines vorangeschrittenen Planfeststellungsverfahrens für die Freileitung auch ein neuer Antrag für ein Erdkabel durch die entsprechenden Planungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein berücksichtigt werden, erläuterte Ingbert Liebing. Seiner Auffassung nach sei dies sogar zwingend, da auf diesem Weg enteignungsgleiche Eingriffe, die bei einer Freileitung notwendig wären, mit einem Erdkabel vermieden werden könnten.

Nach dem geltenden Recht hatte die Planungsbehörde keine Möglichkeit, die Alternative des Erdkabels in das Verfahren einzubringen.

„Nach dieser nochmaligen Klarstellung durch den Bundesgesetzgeber sind alle Beteiligten aufgerufen, endlich den Widerstand gegen den Leitungsausbau als Erdkabel aufzugeben. Dies gilt für den Netzbetreiber E.ON genauso wie für die Planungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein. Da die Landesregierung an dieser Gesetzgebung mit beteiligt war, baue ich darauf, dass endlich ein Durchbruch zugunsten eines Erdkabels möglich ist. Die Voraussetzungen werden mit dieser Gesetzesänderung jedenfalls geschaffen“, erklärte Ingbert Liebing.

Entscheidend sei nach wie vor, den Leitungsausbau zu beschleunigen. „Wenn wir Strom aus Windkraft an der Küste produzieren, dann brauchen wir auch die notwendigen Netze, um den Strom abzuleiten. Dies gilt umso mehr, wenn in den nächsten Jahren die Windkraft noch stärker ausgebaut werden soll und über das Repowering noch mehr Windstrom produziert wird. Umso wichtiger ist es, jetzt die Chance zum Umsteuern zu nutzen, da mit einem Erdkabel Breklum-Flensburg jahrelange Gerichtsverfahren, die nach einem Planfeststellungsbeschluss für eine Freileitung zu erwarten wären, mit Sicherheit vermieden werden könnten“, erklärte Ingbert Liebing. Insgesamt sei diese gesetzliche Neuregelung ein wichtiger Durchbruch für die Wind-Region Nordfriesland, um die wirtschaftlichen Potenziale noch besser erschließen zu können.

Nach der Beschlussfassung im Deutschen Bundestag steht noch die abschließende Beschlussfassung im Bundesrat am 12. Juni an, bevor das Gesetz in Kraft treten kann.

www.ingbert-liebing.de

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