Nach einem langwierigen und schwierigen Prozess ist heute endlich das Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Kraft getreten. Hierin sind vor allem zwei wesentliche Punkte enthalten, die für die Region von besonderer Bedeutung sind. Zum Einen wird klargestellt, dass die Sonderregelung für den 20 km-Küstenstreifen, in dem Erdkabel leichter möglich werden, weil die höheren Investitionskosten netzumlagefähig sind, nicht nur für die Anbindung von Offshore-Windparks, sondern generell auch für Onshore-Projekte gilt. Eine entsprechende Fehlinterpretation des im Jahr 2006 beschlossenen Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes hatte dazu geführt, dass eine ursprünglich beabsichtigte Erleichterung für Erdkabel nicht zum Zuge gekommen war. Dies wird jetzt endlich korrigiert, teilt Ingbert Liebing, Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen Nord mit. Zum anderen wird für neue Erdverkabelungsprojekte eine generelle Umlagefähigkeit von 60% der Mehrkosten bei Erstinvestitionen gegenüber Freileitungen eingeführt.
Entscheidend sei jetzt aber vor allem, den Leitungsausbau auch tatsächlich zu beschleunigen. Die Voraussetzungen dazu seien mit dieser Gesetzesänderung jedenfalls geschaffen, so Liebing. „Wenn wir Strom aus Windkraft an der Küste produzieren, dann brauchen wir auch die notwendigen Netze, um den Strom abzuleiten. Dies gilt umso mehr, wenn in den nächsten Jahren die Windkraft noch stärker ausgebaut werden soll und über das Repowering noch mehr Windstrom produziert wird. Gefragt ist jetzt vor allem ein entschiedenes und zügiges Handeln des Netzbetreibers E.ON, damit die vom Gesetzgeber geschaffenen Instrumente auch entsprechende Früchte tragen können“, erklärte Liebing.
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