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Presse-Archiv 2009

Kampf der CDU-Kommunalpolitiker für „Feuerwehr-Führerschein“ war erfolgreich!

9. April 2009

„Ich begrüße die gestrige Entscheidung des Bundeskabinetts zur Einführung eines so genannten >Feuerwehr-Führerscheins< ausdrücklich. Damit war der Kampf der der Kommunalpolitiker in der Unionsfraktion für eine vernünftige und praktikable Lösung erfolgreich. Die Gemeinden und Städte werden finanziell entlastet und die Feuerwehren und Hilfsdienste stehen wieder mehr jüngere Fahrer zur Verfügung“, stelle Ingbert Liebing erfreut fest.

Der SPD-Verkehrsminister Tiefensee hatte sich noch bis vor kurzem hinter der EU-Kommission verschanzt und die Nutzung einer EU-Ausnahmemöglichkeit abgelehnt, die nur für den Katastrophenschutz, aber nicht für die Feuerwehren galt. Er hatte die Einführung eines >Feuerwehr-Führerscheins< strikt abgelehnt. Bereits im Rahmen des Berliner Abends des Deutschen Feuerwehrverbandes Anfang März hatte Ingbert Liebing in Vertretung des Kommunalpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Minister Tiefensee zu einer Kehrwende aufgefordert. In diesem Zusammenhang lobte Ingbert Liebing auch den Einsatz des schleswig-holsteinischen CDU-Europaabgeordneten Reimer Böge, der sich immer für die EU-Ausnahmemöglichkeit und für deren Umsetzung in Deutschland eingesetzt hatte.

Nach europäischem Recht dürfen seit 10 Jahren nur Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen mit einem neuen Pkw-Führerschein gefahren werden. Zuvor waren dies Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen. Die Feuerwehren und die Kommunen als Träger der Feuerwehren waren dadurch unter Druck geraten, weil junge Kameraden mit neuen Führerscheinen größere Fahrzeuge nicht mehr fahren durften. Durch den Kabinettsbeschluss kann jetzt der so genannte Feuerwehr-Führerschein preiswert und ohne unnötige bürokratische Hürden für die ehrenamtlicher Helfer erworben werden. Dies ist rechtlich möglich, weil die EU-Richtlinie
(2006/126/EG) für das nationale Fahrerlaubnisrecht in Artikel 4 eine Ausnahmemöglichkeit für Fahrzeuge vorsieht, die vom Katastrophenschutz eingesetzt werden.

In Zukunft dürfen jetzt auch wieder jüngere Besitzer eines PKW-Führerscheins schwere Einsatzfahrzeuge bis 7,5 t lenken. Voraussetzung ist eine kostengünstige Zusatzausbildung und eine Prüfung. Ca. 100.000 Fahrer von Feuerwehr und Hilfsdiensten werden von der neuen Regelung profitieren.

„Das Drängen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat jetzt zu einer Entscheidung geführt, die die Kommunen entlastet und für die ehrenamtlichen Helfern in der Feuerwehr und den Hilfsdiensten eine große Erleichterung bedeutet“, stellte Liebing abschließend fest.

www.ingbert-liebing.de

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