„Mehr Raum für Kinder ist die Zielsetzung einer Initiative der CDU/CSU Bundestagsfraktion, die Kindertagesstätten auf eine neue gesetzliche Grundlage zu stellen, erklärt Ingbert Liebing,“ CDU Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen Nord. „Insbesondere im ländlichen Raum brauchen wir ein möglichst ortsnahes Betreuungsangebot für Kinder“, fordert Liebing. Der Antrag wurde gestern im Plenum des Bundestages beschlossen.
Hintergrund dieser Forderung ist der von der CDU/CSU Bundestagsfraktion eingebrachte Antrag, Kindergärten, Kinderspielplätze und ähnliche Einrichtungen in reinen Wohngebieten weiter zu fördern. Konkret soll die Rechtssicherheit für kinderbetreuende Einrichtungen gestärkt werden, indem die derzeitigen Regelungen des Lärmschutzes weiter entwickelt werden sollen.
Bisher regelt das Lärmschutzrecht, dass Anlagen wie Kindergärten und Kinderspielplätze wegen der strengen Immissionswerte von der Gemeinde nur ausnahmsweise eingerichtet werden dürfen. „Der Lärm, der von Kindergärten oder Kinderspielplätzen ausgeht, steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Kinderlärm ist Zukunftsmusik“, stellt der CDU Abgeordnete Liebing fest. Grundsätzlich hat der von diesen Einrichtungen ausgehende Lärm keine schädlichen Umweltauswirkungen. Soweit Einrichtungen überwiegend der Betreuung von Kindern dienen, sollen diese deshalb in enger Abstimmung mit der Anpassung des Lärmschutzgesetzes generell statt ausnahmsweise für zulässig erklärt werden.
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