Die Finanzmarktkrise sowie die massiven finanziellen Verluste privater Anleger machen die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Finanzdienstleistungssektor dringend erforderlich. „In der Praxis empfehlen Finanzberater teilweise Finanzprodukte, über deren Risiken die Verbraucher zu wenig aufgeklärt sind. Mangelnde Transparenz führt oft zu falschen Kaufentscheidungen. Umso wichtiger ist die Einführung verständlicher Beratungsprotokolle, in denen auch auf mögliche Risiken von Finanzprodukten hingewiesen wird. Da Verbraucher bisher nicht verpflichtend ein Protokoll ausgehändigt bekommen, aber die Beweislast bei Falschberatungen tragen, wird die Union künftig für mehr Rechtssicherheit sorgen“, erklärte Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord.
Auch setze sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Verlängerung der Verjährungsfrist von drei auf zehn Jahren ein.
Ingbert Liebing, MdB, weist darauf hin, dass seine Fraktion vergangene Woche ein Maßnahmenbündel zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzwesen beschlossen habe. Dabei legen die Unionspolitiker Wert auf eine nachgewiesene Berufsqualifikation und auf eine Berufshaftpflicht von Finanzvermittlern. Die Provisionen und Kosten, die die Vermittler beim Verkauf eines Produktes erhalten, sollten deshalb offen gelegt werden. Denn durch die bestehende Provisionsregelung werden Empfehlungen von Anlagenberatern nicht unwesentlich von ihren eigenen finanziellen Interessen beeinflusst. „Zudem prüfen wir die Einführung eines Finanz-TÜV. Denn das verloren gegangene Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher muss wieder zurück gewonnen werden“, betont Ingbert Liebing, MdB.
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