Am heutigen Mittwoch hat der Deutsche Bundestag in einer Sondersitzung über neue Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag von Lissabon beraten. Mit diesen Begleitgesetzen wird auch die kommunale Selbstverwaltung gestärkt. Dazu erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen Nord, Ingbert Liebing:
„Die SPD hat sich dagegen lange gesträubt. Trotzdem werden die Rechte der Kommunen gegenüber Brüssel grundlegend gestärkt. CDU und CSU haben durchgesetzt, dass beim Thema kommunale Daseinsvorsorge die kommunale Selbstverwaltung gesetzlich festgeschrieben wird.
Als Anwalt der Kommunen bekennen sich CDU und CSU zur kommunalen Selbstverwaltung als eine der tragenden Säulen unseres Gemeinwesens.
Schließlich gewährleisten Städte, Gemeinden und Landkreise ihren Bürgern den Zugang zu allen Gütern und Leistungen, die für ein menschliches Dasein notwendig sind.“
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