„Niemand möge auf mögliche Änderungen der EEG-Novelle zur Solarförderung im Vermittlungsausschuss hoffen“, erklärte der CDU-Abgeordnete aus Nordfriesland/Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, zur Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat beim Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Das Gesetz, mit dem Änderungen bei der Vergütung von Strom aus Photovoltaikanlagen erfolgen sollen, war am 6. Mai 2010 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Umweltpolitiker der CDU/CSU-Bundestagfraktion haben sich heute einstimmig für die Beibehaltung der vom Bundestag beschlossenen Reduzierung der Einspeisevergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie ausgesprochen.
„Die Absenkung der Solarstromvergütung war dringend erforderlich und in ihrem Umfang, 16 Prozent bei Dachanlagen und 15 Prozent bei Freiflächenanlagen, angemessen. Hierdurch wird in keiner Weise der weitere Ausbau der Photovoltaik gefährdet - dies wird inzwischen auch von der Branche öffentlich bestätigt“, so Liebing. Der Abbau der Überförderung sei zwingend geboten, um der Akzeptanz des EEG generell keinen Schaden zu zufügen.
Da gleichzeitig auch noch die Bürger von unnötig hohen Kosten für den Ausbau der Photovoltaik, die jeder Verbraucher mit der Stromrechnung bezahlen muss, entlastet werden, empfindet Liebing es als nicht nachvollziehbar und bedauerlich, dass einige Bundesländer der Beschlussfassung des Deutschen Bundestages nicht gefolgt sind. Allerdings weist Liebing darauf hin, dass der Vermittlungsausschuss nur aus einem einzigen Berufungsgrund zusammentritt: Dem Wunsch der Bundesländer, die Einspeisevergütung zum 1. Juli 2010 um 16% für Hausachanlagen, 15% für Anlagen auf Freiflächen und 11% für Anlagen auf Konversionsflächen auf höchstens 10% für diese Anlagen zu begrenzen. Eine weitere Verbesserung des Vertrauensschutzes für Projekte mit fortgeschrittenen Planungsstand, für welche sich Liebing intensiv engagiert hatte, wird im Vermittlungsverfahren nicht thematisiert werden.
„Nach jetzigem Stand ist davon auszugehen, dass das Vermittlungsverfahren zu keinem Ergebnis führen wird und das ist richtig“, so Liebing weiter. Die endgültige Entscheidung wird voraussichtlich am 9. Juli 2010 in Bundesrat und Bundestag fallen. Da das Gesetz nicht zustimmungspflichtig durch den Bundesrat ist, kann der Bundestag einen Einspruch des Bundesrates zurückweisen, so dass das Gesetz rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft treten kann. „Ich empfehle allen Beteiligten, vom Inkrafttreten der Gesetzesänderung entsprechend der vom Deutschen Bundestag gefassten Beschlüsse auszugehen“, so Liebing.
In der heutigen Sitzung der Arbeitsgruppe Umwelt hatte Liebing gegenüber dem Umweltministerium die absehbare rückwirkende Inkraftsetzung hinterfragt. Nach Regierungsangaben sei es jedoch ständige Rechtssprechung, dass spätestens ab Beschlussfassung des Bundestages eine Berufung auf geltendes Recht nicht mehr möglich sei - zumal bei einem Gesetz, das nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates unterliegt. Deshalb gebe es keine rechtlichen Bedenken gegen eine rückwirkende Inkraftsetzung.
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