Am morgigen Mittwoch, den 13.04.2011, wird das Bundeskabinett das geplante nationale CCS-Gesetz beschließen. Dazu erklärt Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord:
„Ich freue mich, dass der CCS-Gesetzentwurf die Formulierung zur geforderten Länderklausel enthält, auf die sich die schleswig-holsteinische Landesregierung und das Bundesumweltministerium geeinigt hatten. Diese Formulierung gewährleistet, dass die Bundesländer eigenständig über den Einsatz der CCS-Technologie auf ihrem Landesgebiet entscheiden können und Schleswig-Holstein die unterirdische Speicherung von Co2 auf seinem Gebiet definitiv ausschließen kann.
Das sind gute Nachrichten für die Menschen in Schleswig-Holstein, die von einem Einsatz dieser bislang nur unzureichend erforschten Technologie betroffen gewesen wären. Es ist ein klarer Erfolg für die schleswig-holsteinische Landesregierung, allen voran Ministerpräsident Peter Harry Carstensen und Wirtschaftsminister Jost de Jager, die sich gegenüber der Bundesregierung über einen langen Zeitraum hartnäckig für die Aufnahme einer wirksamen Länderklausel in das CCS-Gesetz eingesetzt haben.
Gemeinsam mit der CDU-Landesgruppe Schleswig-Holstein im Deutschen Bundestag ist es trotz langwierigster Verhandlungen gelungen, die schleswig-holsteinischen Interessen immer wieder gegenüber relevanten Entscheidern einzubringen und so den entscheidenden Durchbruch zu Gunsten einer wirksamen Länderklausel erzielt zu haben.
Zu diesem Erfolg beigetragen hat darüber hinaus Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der stets betont hat, dass es keine unterirdische Speicherung von Co2 gegen den Willen der Bevölkerung geben wird und sein Wort gehalten hat.“
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