Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung zum Entwurf der Bundesregierung für ein nationales CCS-Gesetzes Stellung bezogen. Im Ergebnis verlangen die Bundesländer zwar Änderungen am Gesetzentwurf. Ein Antrag der Landesregierung Brandenburg, die Länderklausel in Gesetzentwurf zu streichen, fand aber keine Mehrheit.
„Die Ablehnung des brandenburgischen Antrages ist ein positives Signal für Schleswig-Holstein und seine Menschen, die von einer unterirdischen Co2-Speicherung betroffen wären. Jetzt kommt es darauf an, die Länderklausel unverändert wirksam durch die parlamentarischen Beratungen im Deutschen Bundestag zu bringen. Das wird angesichts der Proteste gegen die Länderklausel aus fast allen Parteien, insbesondere aber auch von Seiten der FDP, kein einfaches Unterfangen. Die Widerstände sind allerdings auch ein Beleg für die Wirksamkeit der vorliegenden Formulierung, auf die sich die Landesregierung Schleswig-Holstein und das Bundesumweltministerium erfolgreich geeinigt hatten“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing.
Am 13.04.2011 hatte das Bundeskabinett den CCS-Gesetzentwurf beschlossen und in diesen eine Formulierung für eine wirksame Länderklausel aufgenommen. Damit verfügt jedes Bundesland über ein wirksames Instrument, die Speicherung von CO2 auf seinem Bundesgebiet definitiv ausschließen zu können.
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