In seiner heutigen Sitzung berät der Bundestag in 1. Lesung über das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes. Darin wird der „Feuerwehr-Führerschein“ geregelt. Ingbert Liebing, CDU-Bundestagsabgeordneter für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, hat diese Initiative der Koalition ausdrücklich begrüßt. Bereits in den vergangenen Jahren hatte er sich für diesen „Feuerwehr-Führerschein“ eingesetzt, da seit einer europäischen Regelung im Jahr 1999 neue Führerscheine für PKWs der Klasse B nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten. Seitdem gingen den Freiwilligen Feuerwehren, aber auch anderen Rettungsdiensten, die Fahrer aus – oder die Kommunen mussten zusätzliche Führerscheine teuer bezahlen.
Laut einer Schätzung des Deutschen Feuerwehrverbandes sind bundesweit 16.000 Fahrzeuge betroffen, bei denen 5 oder mehr Personen, die eine Fahrerlaubnis für diese Fahrzeuge haben, benötigt werden, um eine Einsatzfähigkeit zu gewährleisten. Gerade in ländlicheren Gebieten mit relativ kleinen Feuerwehren ist diese Gewährleistung zunehmend gefährdet.
„Diese Probleme können nun gelöst werden. Das Gesetz ermöglicht es den zuständigen Behörden, Fahrberechtigungen für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren und anderen zu erteilen.“ so Liebing. Die betreffenden Personen können von Kollegen, die bereits einen Führerschein der Klasse C1 besitzen, oder von einem Fahrlehrer eingewiesen werden und müssen am Ende eine praktische Prüfung ablegen. Ein umfangreiches Fahrschulprogramm ist nicht mehr nötig.
„Durch dieses Gesetz, welches keine Kosten für Bund oder Länder verursacht, kann den Freiwilligen Feuerwehren, nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten und dem Technischen Hilfswerk, enorm dabei geholfen werden ihre für die Gesellschaft wichtige Aufgabe auch weiterhin zuverlässig zu erfüllen“, erklärt Liebing abschließend.
www.ingbert-liebing.de
→ Informationen zur Diskussion
→ Informationen zur Mitgliedschaft