Die Koalition in Berlin hat heute in der abschließenden Beratung und Beschlussfassung der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen und Kinderspielplätzen ausgehenden Kinderlärms beschlossen.
„Dies ist ein positives Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft durch die Privilegierung von Kindergärten im Wohngebieten. Kinderlärm darf kein Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen sein“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing.
Die Privilegierung des von Kindertageseinrichtungen, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ausgehenden Kinderlärms führt dazu, dass gegen diese Einrichtungen seltener vorgegangen wird. Das unterstützt die Städte und Gemeinden bei dem von der Bundesregierung geförderten Ausbau der Kinderbetreuung.
Eine zusätzliche Weichenstellung für mehr Kinderbetreuung vor Ort ist die im Baurecht geplante generelle Zulässigkeit von Kitas in sogenannten reinen Wohngebieten. Im Rahmen der Bauplanungsrechtsnovelle wollen wir die Baunutzungsverordnung entsprechend ändern. Ferner wird geprüft, wie durch eine Ergänzung im Baugesetzbuch diese Regelung auch auf geltende Bebauungspläne ausgeweitet werden kann.“
„CDU, CSU und FDP haben bereits im Koalitionsvertrag klargestellt, dass Kinderlärm keinen Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen geben darf. Mit der anstehenden Privilegierung von Kinderlärm im Rahmen der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erfolgt ein wichtiger Schritt“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
www.ingbert-liebing.de
→ Informationen zur Diskussion
→ Informationen zur Mitgliedschaft