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Koalition hält Wort: Förderung erneuerbarer Energien auf hohem Niveau

22. März 2011

In der letzten Woche hat das Bundesumweltministerium die neuen Förderrichtlinien für das Marktanreizprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt in Kraft gesetzt. Für dieses Marktanreizprogramm (MAP) stehen in diesem Jahr insgesamt über 350 Mio. Euro zur Verfügung. „Damit macht die Koalition Ernst beim Ausbau erneuerbarer Energien. Wir halten Wort, und leisten damit zugleich wesentliche Anreize für das Handwerk, das gerade von diesem Programm besonders profitiert“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der auch Mitglied im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages ist.

Dabei sind folgende Punkte besonders interessant:

1. Bei den Solarkollektoren gibt es eine befristete Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 € / m2 bis 30.12.2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 € /m2 . Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 € (früher 400 €) bis zum 30.12.2011, danach 500 €.
2. Biomassekessel: Hier kommt die Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln.
3. Wärmepumpen: Die technischen Förderanforderungen werden abgesenkt, nachdem die Antragseingänge nach der letzten Richtliniennovelle stark gesunken waren. Der zentrale Punkt dabei sind Absenkungen bei den geforderten Jahresarbeitszahlen. Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf elektrische Leistung).
4. Bei der KfW-Förderung werden große Wärmepumpen neu in die KfW-Förderung aufgenommen.

Investitionen in erneuerbare Energien, die Kommunen nach EAG künftig zur Erfüllung der Vorbildfunktion bei bestehenden öffentlichen Gebäuden tätigen werden, können weiterhin grundsätzlich über das Marktanreizprogramm gefördert werden können.

„Damit können auch die Kommunen von MAP profitieren“, so Ingbert Liebing abschließend.


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