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Koalition stärkt das Ehrenamt

Berlin, 13.11.2012

 

Der Deutsche Bundestag hat einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Ehrenamtes in erster Lesung beraten. Hierzu erklärt der CDU-Abgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB: „Das Ehrenamt zu fördern ist ein Herzensanliegen der CDU/CSU-Fraktion. Bürgerschaftliches Engagement ist einer der Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Millionen Deutsche setzen sich in Kirchen, Sportvereinen, sozialen Einrichtungen, Parteien oder Initiativen ein. Viele Bereiche des öffentlichen und sozialen Lebens wären ohne die ehrenamtlich Tätigen nicht denkbar. Wer besondere Verantwortung übernimmt, fördert das Gemeinwesen. Dies verdient Anerkennung und Unterstützung von Seiten der Politik.

Ziel der Union ist es daher, die Anreize für das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und bürokratische Hindernisse abzubauen. Daher haben wir ein Gesetz auf den Weg gebracht, welches die sogenannte Übungsleiterpauschale von 2.100 auf 2.400 Euro jährlich anhebt. Übungsleiter wie etwa Sporttrainer oder Erzieher können künftig also 300 Euro zusätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei erhalten. Aber auch andere ehrenamtlich Tätige wie Kassierer oder Platzwarte werden durch eine erhöhte Ehrenamtspauschale von 720 statt bisher 500 Euro begünstigt.

Auch für die vielen Vereine und Stiftungen, in denen sich Ehrenamtliche organisieren, sieht der Gesetzentwurf deutliche Verbesserungen vor. So wird die Frist, innerhalb derer steuerbegünstigte Körperschaften ihre Mittel verwenden müssen, um ein Jahr auf zwei Jahre verlängert. Die Rücklagenbildung wird künftig deutlich flexibler gestaltet. Kleine Vereine werden durch die Erhöhung der Umsatzgrenze für sportliche Veranstaltungen auf 45.000 Euro gefördert. Vereine erhalten außerdem zukünftig eine verbindliche Bescheinigung, ob ihre Satzung die Voraussetzungen für die Anerkennung als gemeinnützig erfüllt.

Viele Ehrenamtliche bewegt zudem die Frage, inwieweit sie für etwaige Fehler und Schäden in Ausübung ihrer Tätigkeit einzustehen haben. Der Entwurf sieht hier eine Beschränkung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsmitgliedern vor und mindert damit die möglichen Risiken für die Engagierten.

Auch in Zukunft kommt Deutschland nicht ohne motivierte Ehrenamtliche aus. Die Gesetzesinitiative soll ein klares Signal an die engagierten Bürger sein, dass ihre Arbeit von der Politik gewürdigt wird. Das Gesetzespaket wird nach seiner Verabschiedung im nächsten Frühjahr rückwirkend ab 1. Januar 2013 gelten.“


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