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Liebing: Länderklausel wirkt

29. April 2011

Zur aktuellen Spekulation über eine mögliche Co2-Speicherung in der AWZ erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing:

„Hierbei handelt es sich um eine Phantom-Diskussion. Das geplante CCS-Gesetz ist allein auf Forschungs- und Demonstrationsanlagen ausgerichtet und darauf, entsprechende Projekte zu ermöglichen, die es derzeit nur in Brandenburg und Sachsen-Anhalt gibt.

Darüber hinaus ist das Gesetz bis zum Jahr 2017 befristet. Es ist ausgeschlossen, dass Forschungs- und Demonstrationsanlagen auf dem teuersten Weg, nämlich weit draußen auf dem Meer, erprobt werden. Ein weiteres Ausschlusskriterium ist, dass die kurze Frist bis 2017 den aufwendigen Start solcher Projekte verhindert.

Die Aussage der Grünen Abgeordneten Ingrid Nestle, die Länderklausel sei eine Farce, ist sachlich falsch, aber nicht weiter verwunderlich: Als Oppositionsabgeordnete gönnt sie der Regierungskoalition nicht den Erfolg, eine wirksame Länderklausel per Beschluss des Bundeskabinetts im CCS-Gesetzentwurf verankert zu haben. Wie hoch wirksam die Länderklausel ist, belegt die Entscheidung von RWE, die bereits erteilte erste Genehmigung für Aufsuchungserkundungen im Rahmen des früher geplanten CCS-Projektes zurückzuziehen.

Mit der Verankerung einer wirksamen Länderklausel im CCS-Gesetzentwurf hat das Land Schleswig-Holstein einen wichtigen Erfolg erzielt. Diesen lassen wir uns nicht von der Opposition zerreden. Meine volle Aufmerksamkeit gilt nun dem anstehenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag. Hier darf die Formulierung für eine wirksame Länderklausel nicht verwässert werden, deswegen muss jetzt Schluss sein mit der Mäkelei an der Länderklausel.“

www.ingbert-liebing.de

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