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Liebing: Steuerfreie Landstromversorgung für umweltfreundliche Schifffahrt

17. Dezember 2010

Der Bundestag hat gestern Abend den Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes verabschiedet, der unter anderem die Steuerbegünstigung der Landstromversorgung von Wasserfahrzeugen vorsieht und damit ein wesentliches Hindernis für diese umweltschonende Stromversorgung beseitigt. Dies teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, mit, der auch Vorsitzender des Arbeitskreises Küste der CDU/CSU-Fraktion ist.

Ingbert Liebing begrüßt die Gesetzesänderung, die zum Ziel hat, die Nutzung von Landstromversorgung in den Häfen zu etablieren und so die Schadstoff-, Kohlendioxid-, Partikel- und Lärmemission in den Häfen zu verringern. Der Bundestagsabgeordnete setzt sich seit langem für eine Vergünstigung der Landstromversorgung ein, um so Anreize für die gewerbliche Nutzung zu schaffen. Mit der Gesetzesänderung soll die gewerbliche Schifffahrt für die Nutzung der Landstromversorgung von der Stromsteuer befreit werden, womit die Akzeptanz bei Schiffbetreibern erhöht werden wird.

Die Landstromversorgung, die eine emissionsneutrale Alternative zu der bisherigen Stromversorgung von Schiffen in Hafenlage bietet, ist lange Zeit kaum angenommen worden, da sie wegen höheren Kosten, fehlenden international abgestimmten technischen Lösungen und teilweise fehlenden Kapazitäten wenig attraktiv wirkte. Gerade deshalb ist die Luftverunreinigung in Hafenstädten besonders hoch, da Schiffe den während der Hafenliegezeit benötigten Strom für ihre Kühlcontainer, die Lüftung von Fahrzeugdecks oder die Versorgungseinrichtungen für Passagiere mit den schiffseigenen Hilfsdiesel oder Generatoren generieren. Dies hat einen enormen Emissionsausstoß zur Folge, unter dem als direkte Folge besonders die Hafenstädte zu leiden haben. Dabei ist dieser umweltschädliche Schiffsbetriebsstoff heute bereits steuerbefreit. Liebing: „Mit diesem Gesetz wird also eine Gleichstellung der Energieversorgung erreicht, um die ökologisch sinnvollere Lösung zu fördern.“

Einer der Vorreiter der Landstromversorgung in Häfen ist die Hansestadt Lübeck, die in ihrem Hafen eine erste Steckdose für Schiffsversorgung installiert hat. Im Seehafen Lübeck-Travemünde sind die anliegenden Schiffe für etwa 80 Prozent der Stickoxidemissionen und 90 Prozent der Schwefeloxidemissionen verantwortlich. Gutachten belegen, dass allein hier die Umstellung auf eine landseitige Stromversorgung die Schwefeldioxid- und Benzolemission um 40 bis 50 Prozent, Stickstoffoxidemission um 60 Prozent und Feinstaub- und Dieselrußemission um 25 bis 35 Prozent senken könnte. „Die Etablierung dieser emissionsneutralen Alternative ist aus Gründen des Schutzes der Umwelt und Gesundheit absolut überflüssig“, betont Liebing. Diese Umstellung auf Landstromversorgung wäre sogar steuerneutral, da die bisher genutzten Stoffe Schweröl und Diesel für die gewerbliche Schifffahrt ebenfalls steuerbefreit sind.

Liebing sieht in dem Gesetzesentwurf eine lang benötigte Neuerung, die nicht nur Deutschland betrifft, sondern auch die Europäische Union: „Umweltpolitik findet auch immer auf internationaler Ebene statt. So setzt der Gesetzesentwurf die Empfehlung der Europäischen Kommission zum Thema landseitige Stromnutzung explizit um, die vorsah, dass die Mitgliedsstaaten im Rahmen ihrer gemeinschaftsrechtlichen Möglichkeiten Anreize zur Landstromversorgung schaffen und so gemeinsam für eine Verringerung des Emissionsausstoßes und gegen den Klimawandel einsetzen.“

www.ingbert-liebing.de

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