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Liebing begrüßt Abschluss der Job-Center-Reform

17. Juni 2010

Mit der notwendigen 2/3 Mehrheit hat der Deutsche Bundestag am heutigen Donnerstag die Job-Center-Reform beschlossen. „Endlich haben wir Klarheit und ein gutes Ergebnis nach 3 Jahren Diskussion“, erklärte der CDU-Bundestags-Abgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der dem Gesetz ebenfalls zugestimmt hatte.

Für den Optionskreis Nordfriesland bedeutet der heutige Bundestagsbeschluss, dass die Option, also die eigene ständige kommunale Zuständigkeit für Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen, unbefristet fortgesetzt werden kann. Die Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Bundesanstalt für Arbeit können ihre Zusammenarbeit fortsetzen, wenn sie es wollen. Oder der Kreis kann jetzt entscheiden, ob er auch die Option nutzen will, die für weitere 41 Landkreise in Deutschland ermöglicht wird. „Auch diese Öffnung ist endlich erreicht und von der CDU/CSU-Fraktion gegen massive Widerstände durchgesetzt worden“, erklärte Ingbert Liebing.

Die Job-Center-Reform war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden, das die bisherigen Arbeitsgemeinschaften aus Bundesanstalt für Arbeit und Kommunen als verfassungswidrige Mischverwaltung verworfen hatte. Diesem Urteil wird unter dem neuen Gesetz und der Klarstellung in der Verfassung Rechnung getragen, indem eine praxisorientierte Lösung entwickelt wurde. „An dieser Aufgabe war der frühere SPD-Minister Scholz zwei Jahre lang gescheitert, während jetzt die CDU-Ministerin Ursula von der Leyen binnen weniger Monate einen guten Kompromiss auf den Weg gebracht hat“, hob Liebing hervor. Diese Lösung sei gut für die Langzeitarbeitslosen, die weiterhin „Hilfe aus einer Hand“ bekommen, und für die Mitarbeiter in den Job-Centern, die jetzt auch Klarheit über ihre künftigen Arbeitsbedingungen haben“, so der CDU-Politiker abschließend.


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