Mit dem Ausbau schneller Internetverbindungen in den ländlichen Räumen hat sich am heutigen Dienstag die Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschäftigt. Wie der nordfriesische CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik seiner Fraktion ist, im Anschluss mitteilte, bestand in der Runde Einvernehmen, dass die bisherigen Maßnahmen und Programme sowie gesetzlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend sind, um eine Vollversorgung der ländlichen Räume mit schnellen Internetverbindungen zu gewährleisten. „Wir brauchen neue Impulse, um tatsächlich eine flächendeckende Grundversorgung zu erreichen“, erklärte Ingbert Liebing.
In der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik gab es breite Unterstützung für den Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die Telekommunikationsunternehmen auf der Basis des Universaldienstleistungsrechtes zum Ausbau heran zu ziehen. Die Idee ist es, von ihnen eine Abgabe zu erheben, mit der über die Bundesnetzagentur der Ausbau in den ländlichen Räumen finanziert wird. „Wir müssen feststellen, dass der Markt dieses Thema bislang nicht gelöst hat. Auch die Förderprogramme sind dafür nicht ausreichend gewesen. Wenn trotz eines erkennbaren Finanzbedarfes die Bundesmittel von den Bundesländern nur unzureichend ausgeschöpft werden, so ist auch dies ein Zeichen, dass der gegenwärtige Zustand nicht zielführend ist“, erklärte Liebing. Seinen Angaben nach seien die Bundesmittel in Bayern nur zu 28%, in Baden-Württemberg zu 37% und in Schleswig-Holstein zu 47% ausgenutzt. Dies liegt nach Liebings Informationen auch daran, dass die Nutzung dieser Programme zu bürokratisch und kompliziert sei. Darüber hatte Liebing auch aus seinen Erfahrungen im Wahlkreis vor der Arbeitsgruppe berichtet. Inzwischen würden Kommunen Lösungen ohne diese Förderprogramme von Bund und Land suchen, um schneller zu Lösungen zu kommen.
Der Vorschlag des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz war in der Sitzung der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik vom Parlamentarischen Staatssekretär Gerd Müller (CSU) vorgestellt worden. Zurzeit leistet insbesondere das Bundeswirtschaftsministerium Widerstand dagegen, die Telekommunikationsunternehmen stärker in die Verpflichtung zu nehmen. Liebing unterstützt jedoch den Vorschlag: Er bedeute eine Gewinnabschöpfung in den Metropolregionen, wo die Telekommunikationsunternehmen mit dem schnellen Internet gute Renditen erwirtschaften. Mit der Abgabe würde hier ein Teil abgeschöpft, um die ländlichen Regionen zu versorgen. „Damit können wir die derzeitige Rosinenpickerei beenden“, hofft der CDU-Politiker.
Liebing bekannte sich zu dem Grundsatz, dass in den ländlichen Räumen eine hundertprozentige Vollversorgung mit schnellen Internetverbindungen gewährleistet sein müsse. So, wie es heute nicht vorstellbar sei, irgendwo noch ein Haus ohne Telefonanschluss zu lassen, sei heute schnelles Internet eine Grundversorgung, die gewährleistet sein müsse. Der aktuell unzureichende Ausbau mit schnellen Internetangeboten ist nach Liebings Auffassung ein massives Hindernis für die Wirtschaft in den ländlichen Räumen. Im Tourismus ist jeder Vermieter darauf angewiesen, seine Angebote im Internet zu präsentieren. Die Gäste erwarten genauso auch im Urlaub Internetverbindungen. Jeder Betrieb in ländlichen Regionen ist heute auf schnelles Internet angewiesen. Dies gilt nach Liebings Auffassung auch für die Landwirtschaft, die ihre Anträge über diesen Weg abwickeln muss. „Diese Grundversorgung darf nicht mehr infrage gestellt werden. Wir brauchen neue Impulse, um dieses Ziel endlich schneller zu erreichen als bisher“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
→ Informationen zur Diskussion
→ Informationen zur Mitgliedschaft