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Liebing setzt auf parlamentarisches Verfahren bei der Solarförderung

25. März 2010

Zur heutigen 1. Lesung der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), mit der die Überförderung der Solarenergie abgebaut werden soll, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB, der auch Mitglied im für dieses Gesetz federführenden Umweltausschuss ist:

„Es ist unstrittig, dass die derzeitige Einspeisungsvergütung für die Solarenergie aufgrund stark gesunkener Produktionskosten zu hoch ist und eine Überförderung darstellt. Dies wird auch von Unternehmen aus der Solarbranche nicht bestritten. Deshalb ist die einmalige Degression zum Abbau dieser Überförderung notwendig.

Der von der christlich-liberalen Koalition eingebrachte Gesetzesentwurf sieht einen jährlichen Zubau der Solarenergie von 3.500 MW pro Jahr vor. Dies ist eine Verdopplung des nach altem Recht geplanten Ausbaus. Der Gesetzesentwurf soll die Solarenergie deshalb nicht drosseln, sondern wirtschaftlicher gestalten. Dies können die Stromverbraucher, die die Einspeisungsvergütung zu bezahlen haben, auch erwarten. Der „atmende Deckel“, mit dem flexibel auf Marktentwicklungen reagiert wird, ist ein gutes Instrument, das sich lohnt auszutesten. Wird der geplante Zubau überschritten, spricht dies für eine zu hohe Vergütung, so dass die Degression verschärft werden kann. Wird der Zubau nicht erreicht, spricht dies für eine nicht auskömmliche Vergütung, sodass die Degression gemindert werden muss.

Zuversicht ist angesagt, wenn auf der gerade stattgefundenen Messe für Erneuerbare Energien Unternehmen der Solarbranche von neuen Verträgen auf der Basis des Gesetzentwurfes für die Zeit nach dem 1. Juli berichten. Dort war auch von der Erwartung zu hören, dass der geplante Zubau auch nach verschärfter Degression erreicht werden kann. Deshalb ist der Gesetzentwurf in dieser Hinsicht richtig.

Allerdings besteht noch Handlungsbedarf für die jetzt beginnenden parlamentarischen Beratungen. Insbesondere für Freiflächenanlagen, die einen langen Planungsvorlauf für Flächennutzungs- und Bebauungspläne haben, muss der Vertrauensschutz verbessert werden. Projekte, die einen fortgeschrittenen Planungsstand haben und mit Kosten für Gutachten und Planungen verbunden sind, sollten nach altem Recht vollendet werden können. Darüber wird noch im parlamentarischen Verfahren zu sprechen sein.

www.ingbert-liebing.de

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