Der Deutsche Bundestag hat heute die Hartz-IV-Gesetze dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes angepasst und dabei insbesondere das Bildungspaket für 2,3 Millionen Kinder aus bedürftigen Familien beschlossen. "Damit werden notwendige Hilfen zielgerichteter eingesetzt, Hilfen kommen jetzt gesichert bei den Kindern an, indem ihnen bessere Teilhabe an Bildung und Freizeitgestaltung ermöglicht wird", erklärte der CDU-Bundestagabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, und begründete damit seine Zustimmung zu dem Paket.
Liebing hatte sich am Vortag in Berlin mit der Fachbereichsleiterin für Jugend, Arbeit, Soziales und Senioren in der nordfriesischen Kreisverwaltung, Dr. Gabriele Lamers, getroffen, die in Berlin am ersten "Tag der Jobcenter" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales teilgenommen hatte. Bei ihr informierte sich Liebing über die inzwischen weit fortgeschrittenen Vorbereitungen zur Umsetzung des Bildungspaketes. Liebing lobte, dass mit der Gutscheinlösung eine schlanke unbürokratische Lösung entwickelt worden sei. Das Bildungspaket ermöglicht Teilhabe von berechtigten Kindern an warmem Mittagessen in Schulen, Nachhilfe, Schulausflügen, Sport oder Musikschulen. Bundesweit werden dafür 700 Millionen Euro aus Bundesmitteln eingesetzt.
„Mit dem Bildungspaket werden die Chancen von Kindern aus bedürftigen Familien deutlich verbessert. Damit besteht die Chance, die "Vererbung" von Hartz IV-Karrieren zu durchbrechen. Die Kinder sind Gewinner dieses Gesetzes", erklärte der CDU-Politiker.
Liebing unterstützte zugleich den ebenfalls gefassten Beschluss, den Hartz IV Regelsatz um 5€ auf 364€ zu erhöhen. Dies sei angemessen und erstmals transparent berechnet. Es sei auch richtig, aus der Bedarfsbemessung Alkohol und Tabak herauszunehmen. „Es kann nicht sein, dass die einen arbeiten und Steuern bezahlen und damit Alkohol und Zigaretten für diejenigen finanzieren, die nicht arbeiten. Alkohol und Tabak gehören eben nicht zum Existenzminimum", betonte Ingbert Liebing abschließend.
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