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Liebing stimmt für Gesetzentwurf pro PID unter bestimmten Voraussetzungen

7. Juli 2011

Zur heutigen abschließenden Beratung dreier Gesetzentwürfe zur Präimplantationsdiagnostik (PID) begrüßt Ingbert Liebing, dass heute im Plenum des Deutschen Bundestages die Beschlussfassung angenommen wurde, zu deren Mitantragstellern Liebing gehört.
„Ich habe für den parteiübergreifenden Gesetzentwurf gestimmt, der die Präimplantationsdiagnostik (PID) unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing. In der heutigen Debatte im Deutschen Bundestag wurde engagiert und strittig zum Thema debattiert.
Da die PID grundlegende ethische Fragen aufwirft, wurde vereinbart, dass es keine Fraktionsanträge, sondern nur parteiübergreifende Initiativen gibt. Liebing: „Der von mir unterstützte Gesetzentwurf gibt betroffenen Eltern das Signal, dass sich der Gesetzgeber ihrer existentiellen Nöte annimmt. Mit diesem Gesetz machen wir Mut zum Kind. Ein Verbot der PID würde zu schweren Wertungswidersprüchen führen, wenn man dadurch die Untersuchung einer befruchteten Eizelle in einer Petrischale verbieten würde, obwohl die spätere Untersuchung im Mutterleib und der Schwangerschaftsabbruch erlaubt sind.“
Der Parlamentarische Staatssekretär und frühere Pastor Peter Hintze (CDU) hatte im Bundestag einen von ihm gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten aus allen Fraktionen erarbeiteten Gesetzentwurf zur Präimplantationsdiagnostik (PID) vorgestellt. Durch eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes soll es Eltern ermöglicht werden, eine künstlich befruchtete Eizelle vor ihrer Implantation in die Gebärmutter auf schwere genetische Schäden zu untersuchen, um mögliche spätere Schwangerschaftsabbrüche, Tot- oder Fehlgeburten zu vermeiden. Die Regelung soll genetisch vorbelasteten Eltern ermöglichen, Ja zu einem eigenen Kind zu sagen.

„Die Gegner von PID argumentieren, dass sie Abtreibungen nicht wollen. Aber zur Zeit sind selbst reguläre Abtreibungen möglich: Also erst Schwangerschaft eingehen, um sie dann abzubrechen, obwohl diese bei Problemen früher gestoppt werden könnte? Das passt nicht zusammen“, so begründet Liebing sein Ja zur PID.

Hintergrund dieses Gesetzes ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010, wonach die PID unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erlaubt ist. Während die PID in vielen europäischen Ländern bereits seit längerem durchgeführt wird, war ihre Zulässigkeit in Deutschland lange umstritten. Mit dem Gesetz soll nun für Rechtsklarheit in Deutschland gesorgt werden.

www.ingbert-liebing.de

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