Zur heutigen Entscheidung des Landesverfassungsgerichts erklärt der Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Nordfriesland und CDU-Bundestagsabgeordnete Ingbert Liebing, MdB:
„Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist zu respektieren – auch, wenn es Schleswig-Holstein jetzt vor eine schwierige Situation stellt. Für die längst überfälligen schweren Entscheidungen zur Haushalts-Konsolidierung wäre eine lange Phase der Kontinuität einer handlungsfähigen Regierung notwendig. Dies ist seit heute in Frage gestellt. Wir sollten auch nicht vergessen, dass dieses Wahlgesetz nicht zum ersten Mal zur Anwendung kam. Auch das Verfassungsgericht selbst ist von einem Landtag berufen worden, der auf der Basis eines verfassungswidrigen Gesetzes gewählt wurde. Letztes Jahr vorgezogene Neuwahlen, jetzt schon wieder – das fördert sicherlich nicht das Vertrauen in Staat und Politik.
Dennoch gilt es jetzt, die Aufgaben, die das Gericht dem Landtag aufgegeben hat, mit einem neuen Wahlgesetz und Neuwahlen zügig ohne unnötige Verzögerung anzugehen. Alle weiteren Entscheidungen, auch personelle Fragen, müssen jetzt sorgfältig vorbereitet und geklärt werden. Operative Hektik darf Sorgfalt nicht ersetzten.“
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