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Liebing: Koalition macht Ernst beim Schutz vor Fracking

Berlin, 06. Mai 2013

Der Schutz von Grund- und Trinkwasser, von Natur, Umwelt und Menschen vor riskanten Technologien und vor gefährlichen Chemikalien hat für die Koalition im Deutschen Bundestag oberste Priorität. Rechtsverschärfungen, um mögliche Risiken bei der Öl- und Gasförderung mit der Technologie des Frackings auszuschließen, "sind auf gutem Weg und könnten noch in dieser Wahlperiode des Bundestages bis zum Sommer abgeschlossen werden", teilte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, am Montag mit. In der vergangenen Woche hatten sich Fachpolitiker aus CDU/CSU und FDP weitgehend geeinigt, die bisherigen Vorschläge der Minister Altmaier und Rösler noch weiter zu verschärfen. "Wir wollen beim Fracking keinerlei Risiken zulassen. Deshalb bekommen die Wasserbehörden ein generelles Veto-Recht: Solange noch irgendwelche Risiken zu befürchten sind oder Fragen offen sind, kann damit Fracking ausgeschlossen werden", erklärte Ingbert Liebing.

Die von der Koalition geplanten Änderungen sehen ein vollständiges Verbot von Fracking in Wasserschutzgebieten vor sowie die Einführung einer generellen Umweltverträglichkeitsprüfung. Dies entspricht auch Forderungen des Bundesrates, die dort u.a. auf Antrag der schleswig-holsteinischen Landesregierung beschlossen worden waren. Das Veto-Recht für die Wasserbehörden gehe sogar noch über diese Forderungen des Bundesrates hinaus und bedeute einen noch weitergehenden Schutz vor möglichen Risiken, betonte der CDU-Politiker.
Liebing erinnerte daran, dass nach geltendem Recht Fracking weitgehend möglich sei. Unter Umständen hätten die Antragsteller sogar einen Rechtsanspruch auf Genehmigung, und das sogar ohne Öffentlichkeitsbeteiligung. "Das beenden wir. Mit dem Gesetz wird Fracking nicht ermöglicht, sondern ausgeschlossen, solange es noch irgendwelche Risiken gibt", erklärte Ingbert Liebing.

Derzeit würden noch andere detaillierte Wünsche insbesondere aus Baden-Württemberg geklärt, die einen Ausschluss von Fracking in Wassereinzugsgebieten rund um Seen, insbesondere den Bodensee, wünschen. Wegen dieser Detailberatungen könne es sein, dass der Gesetzentwurf erst in der kommenden Woche im Bundeskabinett beraten werde. "Unsere Zielsetzung ist es aber, die Gesetzesänderungen im Deutschen Bundestag noch vor der Sommerpause und damit vor Ende dieser Wahlperiode zu beschließen", sagte Ingbert Liebing.

Mit diesem Paket an Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz und der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfungen bergbaulicher Vorhaben handelt die Koalition sehr konkret. Derartig konkrete Änderungen hatte die Opposition im Bundestag bisher zu keinem Zeitpunkt vorgelegt oder beantragt.

"Diese geplanten Rechtsänderungen sind auch konkreter als bisherige Vorschläge des Bundesrates", hob Liebing hervor. Der schleswig-holsteinischen Landesregierung hielt Liebing einen Zick-Zack-Kurs vor. Umweltminister Habeck wende sich zur Zeit gegen die Einführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen, obwohl Ministerpräsident Albig noch vor wenigen Wochen, am 1. Februar, im Zusammenhang mit der Bundesratsbeschlussfassung genau dies gefordert hatte. So heißt es in einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 1. 2. 2013: "Ministerpräsident Albig fordert Umweltverträglichkeitsprüfungen". Genau dies setzt die Koalition jetzt um.

Habeck wiederum erwecke den Eindruck, als wolle er Fracking völlig verbieten. "Tatsächlich beinhaltet die jüngste schleswig-holsteinische Bundesratsinitiative gar kein Totalverbot, sondern nur das Verbot human- oder ökotoxischer Stoffe". Dieser Begriff sei rechtlich jedoch nicht definiert, die erdgasfördernde Industrie sei der Auffassung, dass diese Anforderung schon heute erfüllt werde. "Das ist ein reiner Show-Antrag, der in der Sache gar nichts bewirkt. Er wird jetzt auch erst in den Ausschüssen des Bundesrates behandelt und wird den Bundestag vor Abschluss der Wahlperiode gar nicht mehr erreichen", hob Ingbert Liebing hervor. Damit sei diese Initiative ein "Muster ohne Wert". Dass die Landesregierung auch gar nicht daran denke, Fracking total zu verbieten, hatte Ministerpräsident Albig selbst erst vor wenigen Wochen deutlich gemacht. So heißt es in seiner Erklärung vom 1. Februar auch: "Genehmigungen zum Einsatz sollen erst dann erteilt werden, wenn zweifelsfrei geklärt ist, dass Grund- und Trinkwasser nicht gefährdet sind." Damit stelle er spätere Genehmigungen in Aussicht. Allerdings würden weitere Risiken des Frackings, wie der Umfang mit Lagerstättenwasser, dem Flow-Back oder den Risiken von Erschütterungen durch die schleswig-holsteinischen Initiativen überhaupt nicht angesprochen. "Hier springt die Landesregierung eindeutig zu kurz", so Liebing abschließend.


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