„Keine Bundesregierung, keine Koalition der vergangenen Jahre hat so viel für die Kommunen geleistet wie die christlich-liberale Koalition aus Union und FDP. Dies haben wir auch am vergangenen Sonntag mit der Verabredung zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten unter Beweis gestellt, die zusätzliche Unterstützung für die Kommunen vorsieht“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der auch stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgruppe Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist, nach der heutigen Beratung in dieser Arbeitsgruppe.
Bund und Länder hatten sich darauf verständigt, angesichts der Bedeutung stabiler Kommunalfinanzen für die Einhaltung des bevorstehenden europäischen Fiskalpaktes, den Kommunen weitergehende Bundeshilfen zukommen zu lassen.
Allerdings wurde auch klargestellt, dass die Länder im Rahmen des Fiskalvertrages die Verantwortung für ihre Kommunen tragen. Da jedoch die kommunale Verschuldung in die Defizitobergrenze des Fiskalpaktes einbezogen wird – im Gegensatz zur deutschen Schuldenbremse – werden die Länder in ihrer Konsolidierungspolitik vor deutlich größere Herausforderungen gestellt.
In vier Punkten wird der Bund in den kommenden Jahren zusätzliche Leistungen für die Kommunen wahrnehmen:
Bei der bereits beschlossenen Übernahme der Kosten der Grundsi-cherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbslosigkeit durch den Bund in Höhe von 4 Mrd.
Euro entfällt die bisher vorgesehene Zwi-schenfinanzierung für die Kommunen durch zeitnahere Abrechnungen. Dadurch ergibt sich ein dauerhafter Zinsvorteil für die kommunale Ebene.
Beim Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder unter 3 Jahren wird der Bund 30.000 Plätze zusätzlich finanzieren und dafür über 500 Mio. Euro investieren. Darüberhinaus wird der Bund seine dauerhaften Leistungen für die Betriebskosten der Einrichtungen um 75 Mio. aufstocken.
Die anstehenden Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über die zukünftigen Mittel, die bisher für den öffentlichen Personennahverkehr und für die Gemeindeverkehrsfinanzierung zur Verfügung gestellt werden, sollen im Herbst getroffen werden, um Klarheit zu schaffen, wie diese Aufgabenerfüllung ab
2014 erfolgen soll („Entflechtungsmittel“).
Im Rahmen der Verhandlungen zur Neuordnung von Bund-Länder-Finanzbeziehungen soll in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz erarbeitet werden, in dessen Rahmen sich der Bund an den kommunalen Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beteiligt.
„Noch ist es zu früh, einzelne Größenordnungen zu beziffern. Ent-scheidend ist aber, dass bei wesentlichen Aufgaben, die die Kom-munen wahrzunehmen haben, der Bund hilft und seinen Beitrag zu stabilen Kommunalfinanzen leistet. Zusammen mit den 4 Mrd. Euro, die seitens des Bundes bereits für die Übernahme der Kosten der Grundsicherung beschlossen sind, ergibt sich ein Paket kommunalfreundlicher Leistungen, das seinesgleichen sucht. Alle Kritik der Opposition oder einzelner Bundesländer, was der Bund noch alles finanzieren solle, läuft angesichts dieser Leistungsbilanz ins Leere“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.
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