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Liebing lehnt Fracking ab

Berlin, 14.12.2012

Zur aktuellen Diskussion zum Einsatz der Fracking-Technologie in Deutschland und der gestrigen Debatte im Deutschen Bundestag erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing MdB:

„Der Einsatz der Fracking-Technologie zur Gewinnung von Öl und Gas aus unkonventionellen Vorkommen unter Einsatz von gesundheits- und umweltschädlichen und wassergefährdenden Chemikalien stößt in der Bevölkerung zu Recht auf Kritik. Ich teile die Sorgen der Menschen und setze mich mit Nachdruck dafür ein, dass

  •  der Schutz des Grund- und Trinkwassers, der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt oberste Priorität haben,
  •  der Einsatz von Fracking in Wasserschutz- und Gewinnungsgebieten grundsätzlich ausgeschlossen wird,
  •  grundsätzlich Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben werden und
  • eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher gestellt wird.

Darüber beraten Bundesregierung und Koalition zur Zeit intensiv; wir bereiten auch konkrete Rechtsänderungen vor.

In dieser Sitzungswoche hat das Plenum des Deutschen Bundestages über Anträge der Fraktion Die Linke, der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und der Fraktion der SPD zum Einsatz der Fracking-Technologie abgestimmt. Die drei Anträge wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FDP abgelehnt.

Auch ich habe die Anträge der Opposition abgelehnt, obwohl diese durchaus Aspekte enthalten, denen ich zustimme. Grund meiner Ablehnung ist die Tatsache, dass die Bundesregierung und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion derzeit intensiv an eigenen Vorschlägen und Maßnahmen arbeiten und ich mich in diese Beratungen intensiv einbringe.

Um den Zusammenhang zwischen meinem Abstimmungsverhalten und den Beratungen meiner Fraktion deutlich zu machen, habe ich zur gestrigen Fracking-Debatte im Deutschen Bundestag eine sogenannte Persönliche Erklärung zu Protokoll mit folgendem Wortlaut abgegeben:


Erklärung zu Protokoll: Fracking in Deutschland

Der Einsatz der Technologie des Fracking zur Gewinnung von Öl und Gas aus unkonventionellen Vorkommen unter Einsatz von gesundheits- und umweltschädlichen und wassergefährdenden Chemikalien stößt in der Bevölkerung zu Recht auf Kritik. Das aktuelle Bergrecht wird den Anforderungen an einen sachgerechten Umgang mit diesen technologischen Möglichkeiten und Gefährdungen nicht gerecht. Notwendig sind Rechtsanpassungen. Umweltminister Peter Altmaier hat angekündigt, auf der Basis von Gutachten und Untersuchungen konkrete Maßnahmen zur Fortentwicklung des Bergrechtes vorzuschlagen.

Dabei setze ich mich dafür ein, dass
• der Schutz des Grund- und Trinkwassers, der menschlichen Gesundheit sowie der Umwelt oberste Priorität haben,
• der Einsatz von Fracking in Wasserschutz- und Gewinnungsgebieten grundsätzlich ausgeschlossen wird,
• grundsätzlich Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgeschrieben werden und
• eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung sicher gestellt wird.

Dabei gehe ich davon aus, dass Umweltverträglichkeitsprüfungen den Einsatz von wasser-, umwelt- oder gesundheitsgefährdenden Chemikalien beim Fracking komplett ausschließen. Auch wenn die Anträge von Oppositionsfraktionen, die heute zur Abstimmung stehen, diese Aspekte mit enthalten, stimme ich Ihnen nicht zu, da die Bundesregierung bereits an entsprechenden Vorschlägen und Maßnahmen arbeitet, in deren sachliche Beratung ich mich einbringe.“
 


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