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Politische Zusagen einhalten – CCS-Gesetzentwurf verfehlt das Ziel

6. August 2010

Der seit wenigen Tagen vorliegende erste Referentenentwurf für ein CCS-Gesetz erfüllt nicht die politische Zielsetzung, die die federführenden Bundesminister selbst vorangestellt haben. „Politische Zusagen sind einzuhalten. Dazu bedarf es wesentlicher Nachbesserungen im Gesetzesverfahren. Der jetzige Entwurf erfüllt weder unsere Erwartungen noch die Zusagen, die z.B. Bundesumweltminister Norbert Röttgen bei seinem Besuch in Nordfriesland gegeben hat.“ Mit dieser ersten Bewertung des Gesetzentwurfes traten der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des CDU-Kreisverbandes Nordfriesland, Ingbert Liebing, und die CDU-Landtagsabgeordnete für Südtondern, Astrid Damerow, am Freitag vor die Presse.

Dies sei insbesondere deshalb bedauerlich und ärgerlich, weil die politischen Zusagen und die Verständigung zwischen den beiden federführenden Bundesministerien, die die Minister Brüderle und Röttgen am 14. Juli vor der Bundespressekonferenz vorgestellt hatten, „unseren Anforderungen sehr weit entgegengekommen waren“, betonten Liebing und Damerow. Demnach sollte die CCS-Technologie in Deutschland auf wenige erste vorsichtige Forschungs- und Demonstrationsvorhaben beschränkt werden, den Ländern ein Entscheidungsrecht über die CO2-Speicherung in ihrem Gebiet zugesprochen und die Eigentumsrechte der Grundeigentümer in einem möglichen CO2-Speichergebiet gesichert werden.

„Allerdings sind wir auch erst ganz am Anfang des konkreten Gesetzgebungsverfahrens“, erklärte Liebing und erläuterte den Stand des Verfahrens: Der Gesetzentwurf sei ein erster Referentenentwurf, zu dem noch nicht einmal die Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung abgeschlossen sei. Das Bundeskabinett werde sich erst im September mit dem Gesetzentwurf befassen, bevor er dem Bundesrat und nach dessen Stellungnahme dem Bundestag zugeleitet wird. Ohne Fristverkürzungen sei nicht mehr mit einer Verabschiedung in diesem Jahr zu rechnen, sondern erst im Januar oder Februar. Diese Zeit müsse im Herbst genutzt werden, um die Interessen der Region mit ganzer Kraft zu vertreten, „damit uns nichts übergestülpt werden kann, was wir nicht wollen“, erklärten Liebing und Damerow.

Die CDU-Politiker äußerten die Erwartung, dass politische Zusagen eingehalten werden. Liebing nannte dabei insbesondere Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen, der bei seinem Besuch in Nordfriesland auch gegenüber der Bürgerinitiative und zuvor in Berlin in persönlichen Gesprächen immer wieder zugesagt hatte, dass das Gesetz zunächst nur für wenige begrenzte Demonstrations- und Forschungsvorhaben gemacht werde und dass die Bundesländer das Recht erhalten, selbst zu entscheiden, ob sie CO2-Speicherung zulassen wollen oder nicht. „Dieses Länderrecht ist absolut unzureichend geregelt; die Beschränkung auf Demonstrations- und Forschungsvorhaben auch nicht konsequent durchgehalten“, betonten die CDU-Abgeordneten.

Die Länderklausel sei in § 13 mit Verweis auf die Raumordnung angesprochen: Die Ziele der Raumordnung seien zu beachten und Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen. Diese Anforderung sei jedoch bereits geltendes Recht nach § 4 des Raumordnungsgesetzes (ROG). Das Recht eines Bundeslandes, für sein Gebiet die CO2-Speicherung auszuschließen, sei damit noch nicht erreicht. Problematisch sei zum einen, dass es noch kein Raumordnungsrecht für den Untergrund gebe, erläuterte Liebing. Dies könne aber im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens geschaffen werden. Problematisch sei weiterhin, dass die Raumordnung eine reine Ausschlussplanung für ein ganzes Landesgebiet auch nicht zulasse. „Hier sind noch viele Rechtsfragen zu klären. Entscheidend ist die politische Zusage, an der es nichts zu rütteln gibt“, meinten Liebing und Damerow. Liebing äußerte sein Zutrauen, dass insbesondere Bundesumweltminister Röttgen gewillt sei, dies auch umzusetzen. Röttgen hatte bei der Pressekonferenz zur Vorstellung von Eckpunkten für ein CCS-Gesetz erklärt: „Gegen den Willen eines Bundeslandes, welches es auch sein mag, wird diese Erprobung auf dem Gebiet des Bundeslandes nicht stattfinden, das ist sichergestellt, und das ist auch eine notwendige Bedingung für die Akzeptanz von Erprobung. Gegen den Willen von Bundesländern, das hat uns Schleswig-Holstein gelehrt, ist das nicht möglich und sollte es auch von vornherein gar nicht angestrebt werden.“ „Eindeutiger geht es nicht. Ich bin sicher, dass Röttgen dies auch im Gesetz gewährleisten wird – anders als im jetzigen Entwurf“, erklärte Liebing.

Wie dies am besten gesichert werden könne, müsse jetzt im Detail geprüft und beraten werden. Dazu habe Liebing auch das fachlich zuständige Bundesbauministerium und den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages angesprochen. Auch die Landesregierung in Kiel befasse sich genau mit dieser Frage. Astrid Damerow kündigte entsprechende Gespräche mit den beteiligten Ministerien an.

„Eine wirksame Länderklausel, mit der Schleswig-Holstein die CO2-Speicherung ausschließen kann, ist der entscheidende Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes für unsere Interessenlage. Ohne eine befriedigende Lösung kann es keine Zustimmung geben“, erklärten die CDU-Parlamentarier.

Die Kritik, das Gesetz sei nicht konsequent auf Forschungs- und Demonstrationsvorhaben ausgerichtet, belegten Liebing und Damerow an einem konkreten Beispiel. Wie im gescheiterten Gesetzentwurf des Vorjahres sei wiederum im neuen Gesetzentwurf vorgesehen, dass die Bundesministerien für Wirtschaft und für Umwelt gemeinsam eine bundesweite Potentialanalyse erstellen, wo geeignete Speicherstrukturen vorhanden seien. „Für einige wenige Forschungs- und Demonstrationsvorhaben, die wir doch schon kennen, brauchen wir keine bundesweite Erhebung, die ohne genauere fachliche Untersuchungen nicht erstellt werden kann. Schon das wollen wir bei uns nicht, weil bei uns CO2-Speicherung ausgeschlossen ist. Diese bundesweite Potentialanalyse ist Unsinn und gehört nicht in dieses Gesetz“, betonten Liebing und Damerow.

Außerdem fehle eine Definition im Gesetz, was „Erprobung“ durch Demonstrationsvorhaben sei. Während ein Forschungsspeicher mit max. jährlicher CO2-Speicherung von 100.000 t CO2 definiert sei, fehle dies für Demonstrationsvorhaben. Da die im Gesetzentwurf vorgesehene Menge von jährlich 3 Mio. t C02 pro Speicherstätte eher üppig sei (in Brandenburg plane Vattenfall 1,7 Mio. t jährlich), sei dies kein Ansatzpunkt für eine Beschränkung. Das RWE-Vorhaben könne allerdings kein Demonstrationsvorhaben sein, da man für ein solches Vorhaben keine 500 km lange Pipeline quer durch Deutschland ziehen könne, die sich nur rechne, wenn weitere Kraftwerke unterwegs angeschlossen würden. „Da sich RWE jedoch stur weigert, die bisher erhaltenen Genehmigungen und damit alle Pläne zurück zu ziehen, ist auch hier absolute Vorsicht geboten“, betonten Liebing und Damerow.

Die CDU-Politiker wandten sich dagegen, möglichen Antragstellern für Seismische Erkundungen Rechtsansprüche mit dem Gesetz zu verschaffen. Dies werde aber wiederum wie im letztjährigen Entwurf getan. Hatte es im vergangenen Jahr geheißen, „Die Genehmigung (zur Untersuchung des Untergrundes) ist von der zuständigen Behörde zu erteilen, wenn …“ bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, so heißt es jetzt, die Genehmigung „ist nur zu erteilen, wenn …“ die Voraussetzungen erfüllt sind. Im Ergebnis handelt es sich weiterhin um eine gebundene Entscheidung und damit um einen Rechtsanspruch eines Antragstellers, sofern er die Voraussetzungen erfüllt. Da weiterhin allein der Antragsteller entscheide, für welche Fläche er Genehmigungen beantragt, werde ihm weiterhin eine viel zu starke Position eingeräumt.

Liebing und Damerow begrüßten die Ankündigung der Bundesminister, die Eigentümerrechte im Antragsverfahren für Untersuchungen gegenüber dem letztjährigen Gesetzentwurf zu stärken. „Dies ist aber nur halbherzig umgesetzt worden und im Ergebnis wirkungslos geblieben“, stellten sie fest. Neu im Gesetzentwurf sei vorgesehen, dass die Grundstückseigentümer eine Zustimmung für die Durchführung von Untersuchungen auf ihrem Grundstück geben müssen. Dies sei allerdings eingeschränkt auf Gebäude, Gärten und eingefriedete Hofräume. Außerhalb davon könne die zuständige Behörde die Zustimmung ersetzen, wenn öffentliche Interessen dies erfordern. Damit sei die neue Anforderung einer Eigentümerzustimmung faktisch wirkungslos, wenn sie nicht für die freie Flur und landwirtschaftliche Flächen gilt. „Warum sollen die Eigentumsrechte für landwirtschaftliche Flächen weniger Wert sein?“ fragten die CDU-Politiker. Dies sei nicht einzusehen.

Die CDU-Politiker verwiesen auch darauf, dass der Gesetzentwurf auch von genau entgegen gesetzter Seite kritisiert werde. Die rot-rote Landesregierung in Brandenburg, die dort mit Vattenfall ein CCS-Projekt betreibt, hat sich bisher eher enttäuscht über die Bundesregierung beim Thema CCS geäußert. Der Wirtschaftsminister Christoffers (Linke) hatte jüngst in einem Interview auf die Frage, ob er sich vom Bund bei CCS ausreichend unterstützt fühle, geantwortet: „Bisher konnte ich das nicht erkennen“. Zum aktuellen Gesetzentwurf schlägt Christophers außerdem vor, den Rechtsweg im Genehmigungsverfahren für Speicherstätten auf zwei Instanzen einzuschränken. „Wir müssen also damit rechnen, dass sowohl die möglichen CCS-Betreiber als auch die interessierten Bundesländer in eine ganz andere Richtung Druck machen werden“, stellten Liebing und Damerow fest.

Liebing und Damerow stellten klar, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließende umfassende Bewertung aller Aspekte des Gesetzentwurfes möglich sei. Erkennbar sei jedoch, dass der Entwurf den politischen Zielsetzungen, Vorgaben und Zusagen nicht gerecht wird. Dies gelte insbesondere für das Fehlen einer wirksamen Länderklausel. „Es bleibt also noch genug zu tun, um unsere Interessen durchzusetzen“, erklärten die CDU-Politiker abschließend.

 

www.ingbert-liebing.de

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