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Solarförderung auf dem Prüfstand: noch Diskussionsbedarf über Vorschlag des Umweltministeriums

21. Januar 2010

„Der Ausbau der Solarenergie hat nach der jüngsten Änderung des EEG, die seit einem Jahr in Kraft ist, einen wahren Boom erlebt. Unstrittig ist inzwischen, dass durch deutlich gesunkene Produktionskosten eine Überförderung eingetreten ist. Deshalb besteht Handlungsbedarf, die Fördersätze zu korrigieren“, erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, der auch dem Umweltausschuss des Deutschen Bundestages angehört. In dem jetzt von Bundesumweltminister Norbert Röttgen vorgelegten Vorschlag sieht Liebing eine Reihe guter Ansätze, aber auch noch Diskussionsbedarf. „Am kritischsten sehe ich die zu kurzen Fristen des Inkrafttretens, weil hier für laufende Projekte notwendige Planungssicherheit zerstört wird“, so der CDU-Politiker.

Nach Liebings Auffassung sei ein Zeitraum von 6 Monaten zwischen Beschlussfassung des neuen Gesetzes und dem Inkrafttreten notwendig. Gerade angesichts der großen Nachfrage am Markt komme es zu längeren Lieferzeiten. „Wer aber schon Verträge abgeschlossen hat, die erst im Mai oder Juni umgesetzt werden können, dem darf nicht mit einer Rechtsänderung zum 01.04.2010 der Boden seiner Kalkulation entzogen werden“, erklärte Liebing.

Positiv sieht Liebing in dem Vorschlag des Bundesumweltministers, dass ein klares Ausbauziel benannt werde, den Anteil des Solar-stroms am Stromverbrauch von 1% auf 5% zu steigern. Dafür seien die vorgeschlagenen flexiblen Reaktionen auf das Marktgeschehen sinnvoll.

Als richtig bezeichnete Liebing auch die Zielsetzung, stärker vorbelastete Flächen und Dachflächen zu fördern und Anreize für den Eigenverbrauch zu erhöhen. Dafür sollten die Anreize für Freiflä-chenanlagen abgesenkt werden. Liebing verwies darauf, dass im vergangenen Jahr gerade für Freiflächenanlagen ein gewaltiger Boom eingesetzt habe, der inzwischen auch zu kritischen Diskussionen vor Ort führe. So haben der Dithmarscher Kreistag und der Wirtschaftsausschuss des Kreistages Nordfriesland bereits empfohlen, eine stärkere übergeordnete Steuerung der Entwicklung neuer Freiflächenanlagen einzuführen. Hier sei es sinnvoll, die Förderung so zu gestalten, dass der Ausbau für günstigste Standorte konzentriert werde.

„Ob die Höhe der einmaligen Absenkung um 15% vertretbar ist, könne erst nach weiteren Gesprächen in den parlamentarischen Beratungen abschließend beurteilt werden. Der wichtigste Punkt sei für ihn eine Korrektur der zu kurzfristigen Inkraftsetzung der Änderungen: Die Wirtschaft und die Bevölkerung, die jetzt Investitionsentscheidungen getroffen hat, muss sich auf staatliches Handeln verlassen können. Dies ist für mich zwingende Voraussetzung, um für insgesamt notwendige Korrekturen in der Solarförderung auch die notwendige Akzeptanz zu erzielen“, erklärte Ingbert Liebing abschließend.


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