„Trotz Bedenken in Detailfragen“ hat der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, MdB, als Mitglied im Umweltausschuss in dessen heutiger Sitzung dem Gesetzentwurf zur Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes (EEG) im Bereich der Solarförderung zugestimmt. „Unstrittig ist, dass die bisherige Einspeisevergütung angesichts massiv gesunkener Kosten eine deutliche Überförderung darstellt. Dies ist nicht vertretbar und muss mit einer zusätzlichen Degression zum 01. Juli 2010 beseitigt werden. Fortgesetzte Überförderung zulasten der Stromkunden würde der Akzeptanz der erneuerbaren Energien schaden. Dies kann niemand wollen“, erklärte Ingbert Liebing.
Positiv wertete Liebing außerdem das neue Instrument des „atmenden Deckels“, mit dem künftige Marktentwicklungen in das Gesetz integriert werden. Erfolgt ein höherer Ausbau der Solarenergie, kann die Einspeisevergütung stärker abgesenkt werden als bei einem stockenden Ausbau. Liebing zeigte sich nach etlichen Gesprächen mit Unternehmen der Solarbranche überzeugt davon, dass der von Umweltminister Röttgen vorgesehene Ausbau von jährlich 3.500 MW erzielt werden könne. „Das macht deutlich, dass dieses Gesetz den Ausbau der Solarenergie in Deutschland weiterhin unterstützt und nicht abwürgt, sondern vielmehr an veränderte Rahmenbedingungen anpasst“, so der CDU-Politiker.
Angesichts einer gestiegenen Konkurrenz von Billigprodukten in der Solarenergie aus China war die Erwartung geäußert worden, mit höheren Einspeisevergütungen die Produktion in Deutschland zu unterstützen. Dafür sei das EEG jedoch das untaugliche Mittel, betonte Liebing. Mit keinem staatlichen Instrument könne eine Preisstützung in Deutschland erzielt werden. Deutsche Hersteller könnten nur mit besserer Qualität und besserem Service überzeugen und damit einen besseren Preis durchsetzen. Eine höhere Einspeisevergütung schütze nicht davor, dass doch billigere Produkte in China gekauft werden, nur um eine höhere Rendite einzustreichen.
Unzufrieden äußerte sich Liebing mit dem Ergebnis der in der vergangenen Woche abgeschlossenen Verhandlungen innerhalb der Koalition in der Frage des Vertrauensschutzes für laufende Projekte mit fortgeschrittenem Planungsstand. Liebing hatte sich in den vergangenen Wochen intensiv dafür eingesetzt, dass Projekte, die bereits im vergangenen Jahr frühzeitig begonnen wurden und mit hohen Planungsinvestitionen verbunden sind, nach altem Recht bis Ende des Jahres umgesetzt werden könnten. Während die Regierung einen Vertrauensschutz lediglich für die Projekte vorgesehen hatte, bei denen ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan bis Ende 2009 vorliegt, hatte Liebing vorgeschlagen, diesen Stichtag auf den 30. Juni festzulegen. Im Rahmen eines Kompromisses gilt jetzt der Stichtag 25. März, dem Tag der 1. Lesung des Gesetzentwurfes im Deutschen Bundestag. Alle Projekte, für die bis zum 25. März 2010 der Satzungsbeschluss durch die Gemeindevertretung gefasst ist, können bis zum 31.12. 2010 nach altem Recht umgesetzt werden. Diese Regelung gilt für alle Freiflächenanlagen, für die ab 01. Juli 2010 keine bisherigen landwirtschaftlichen Nutzflächen mehr in das Vergütungssystem einbezogen werden sollen, um der Flächenkonkurrenz zur produzierenden Landwirtschaft vorzubeugen. „Dieser Kompromiss hilft vielen Projekten nicht, die frühzeitig 2009 begonnen wurden und heute noch keinen Satzungsbeschluss haben. Bebauungsplanverfahren können eben manchmal auch ein oder zwei Jahre dauern. Aber immerhin ist mit diesem Kompromiss all denjenigen Projekten geholfen, die im Januar, Februar und März bis zur 1. Lesung des Gesetzentwurfes den Satzungsbeschluss erreicht haben. Diese Verbesserung des Gesetzentwurfes ist zu würdigen. Deshalb stimme ich in der Gesamtabwägung aller Aspekte, der positiven Elemente des Gesetzes und diesem nicht vollständig erreichten Ziel zu, weil Handlungsbedarf im Bereich der Solarförderung im EEG zwingend gegeben ist“, erklärte Ingbert Liebing.
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