Als zuständiger Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Umweltausschuss für Meeres- und Küstenumweltschutz setzt sich der CDU-Bundestagsabgeordnete für Nordfriesland und Dithmarschen-Nord, Ingbert Liebing, seit mehreren Jahren dafür ein, dass die Schadstoffimmissionen, die von in Häfen liegenden Schiffen ausgehen, durch eine landseitige Versorgung mit Strom reduziert werden. Dieses Thema ist insbesondere für die großen Hafenstädte von Bedeutung. Die Hansestadt Lübeck ist mit einem eigenen Pilotprojekt Vorreiter dieser Entwicklung.
In einem Brief an den Europäischen Kommissar für Energie, Günther Oettinger, setzte sich Liebing nun dafür ein, dass die Versorgung von Schiffen in Häfen mit Landstrom steuerlich der Eigenversorgung durch Schiffsbetriebsstoffe gleichgestellt wird.
„Dies ist die Voraussetzung dafür, dass entsprechende Projekte demnächst auch erfolgreich laufen können“, so Liebing an Oettinger.
Zielsetzung muss es also sein, die landseitige Versorgung von Schiffen mit Strom in Häfen ebenfalls von Steuern zu befreien und sie damit den sehr viel umweltschädlicheren Schiffsbetriebsstoffen gleich zu stellen. „Es ist wenig verständlich, wenn ökologisch sinnvollere Energieversorgung steuerlich schlechter gestellt wird als die Versorgung aus umweltschädlichen Energieträgern, die insofern steuerlich bevorzugt werden“, so der CDU-Bundestagsabgeordnete an den deutschen EU-Kommissar.
Voraussetzung für diese steuerliche Gleichbehandlung ist eine Ausnahmeermächtigung gemäß Artikel 19 der Energiesteuerrichtlinie. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat einen entsprechenden Antrag gestellt, aber der ECUFIN-Rat kann den Antrag nur behandeln, wenn die EU-Kommission einen entsprechenden Vorschlag zur Erteilung der Ausnahmeermächtigung übermittelt oder die Gründe mitteilt, warum sie die Ausnahmeermächtigung nicht vorschlägt. Nach Angaben der Bundesregierung ist beides seitens der EU-Kommission bislang nicht erfolgt, obwohl die Bundesregierung alle erforderlichen Informationen vorgelegt, ergänzende Auskunftsersuchen der EU-Kommission beantwortet und die weitere Sachbehandlung angemahnt worden sind.
„Da die Bundesregierung ihren Antrag auf Ausnahmeermächtigung weiterhin aufrecht hält, wäre es nun hilfreich, wenn auch auf EU-Ebene ein Entgegenkommen ermöglicht würde“, so Liebing abschließend.
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