In seiner Sitzung am 16. Juni traf der Arbeitskreis Küste der CDU/CSU-Bundestagsfraktion mit dem Vorsitzenden des Vorstandes des Bundesverbands BioEnergie e.V. (BBE), Helmut Lamp, zusammen. Die Sitzung wurde genutzt, um auf Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Bioenergie zu diskutieren.
Hierzu erklärt der Vorsitzende des Küstenkreises, Ingbert Liebing MdB: „Wesentliches Ziele der EEG-Novelle ist die Akzeptanz der Bevölkerung für die regenerativen Energien zu erhalten. Dazu müssen bestehende Überförderungen und Fehlanreize abgestellt werden. Im Bereich Biogas bietet der Gesetzentwurf der Bundesregierung gute Ansätze, allerdings sind Nachbesserungen erforderlich.“
Lamp befürchtet, dass das novellierte EEG in der Fassung des vorliegenden Gesetzentwurfes den zukünftigen Ausbau im Bereich der Bioenergie im Strombereich verhindern würde. Er fordert inhaltliche Korrekturen hinsichtlich folgender vorgeschlagener Punkte:
- Mindestwärmenutzung von 60%,
- Begrenzung des Einsatzes von Mais und Getreidekorn auf 50%,
- verpflichtende Marktprämie für Biogasanlagen über 500 Kilowatt Leistung,
- Änderungen beim Grünstromprivileg,
- Beschränkung der Kapazitätsprämie auf neue Biogasanlagen,
- Förderhöhen für Waldrestholz, KUP-Holz und Landschaftspflegeholz,
- Förderung von Pflanzenöl-BHKW.
Zu Änderungswünschen am vorliegenden Gesetzentwurf erklärte Liebing MdB: „Auch bestehende Anlagen sollten die Chance bekommen, die optionale Marktprämie zu nutzen, um bedarfsgerechten Strom einzuspeisen. Zudem wird bei den Biogasanlagen zu stark auf große Einheiten gesetzt. Die sind zwar kosteneffizienter, aber für die Strukturen in den ländlichen Räumen nicht mehr verträglich. Hier müssen die Vergütungen für große Anlagen moderat abgesenkt werden.“
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