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Plenarrede zum Antrag der Fraktion die Linke „Mitgliedschaft in der International Organisation of Social Tourism (OITS)"

Deutscher Bundestag, 17. Wahlperiode, 24.2.2011

Herr Präsident / Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen!

Wir diskutieren heute über den Antrag der Fraktion die Linke, die die Bundesregierung zur Mitgliedschaft in der International Organisation of Social Tourism (OITS) auffordert.

Was bedeutet eigentlich „Sozialtourismus“? Die Organisation OITS und die Fraktion die Linke haben selbst keinen eindeutigen Begriff dafür. Sozialtourismus wird um-schrieben als Tourismus von Personen, die auf Grund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, einer körperlichen oder geistigen Behinderung, persönlicher oder familiären Isolation, eingeschränkter Mobilität oder geographischen Schwierigkeiten ganz oder teilweise unfähig sind, ihr Recht auf Tourismus wahrzunehmen.

Die Teilhabe am Tourismus aller Bevölkerungskreise ist erklärtes Ziel der Bundesregierung, wie sie auch in ihren tourismuspolitischen Leitlinien festgestellt hat. Diesem Ziel fühlt sich auch die CDU/CSU-Fraktion verpflichtet. Der von den Linken geforderte Weg ist aber nicht zielführend. Er vernachlässigt, dass wir bereits eine Fülle von Familien-, Jugend-, Studenten-, und Seniorentourismus und Tourismus für Behinderte haben. Vor allem im öffentlichen Bereich wird derzeit ein breiter Zugang zu Erholung, Urlaub und Freizeiten angeboten.

Gern möchte ich an dieser Stelle zur Erinnerung einmal die wichtigsten Anbieter nennen und dabei auch die Arbeit meiner Fraktionskollegen ausdrücklich loben, die sich hier im Rahmen ihrer Arbeit für die Förderung solcher Angebote einsetzen.

Aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend werden allein für das Jahr 2011 insgesamt 42,343 Millionen Euro für die Förderung des Jugendtourismus eingesetzt:

• 20,317 Millionen Euro für die Förderung der internationalen Jugendarbeit im Rahmen des Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
• 10,226 Millionen Euro für das Deutsch-Französische Jugendwerk
• 5 Millionen Euro für das Deutsch-Polnische Jugendwerk
• 5 Millionen Euro für Jugendbildungs- und Jugendbegegnunsstätten sowie Jugendherbergen

Die Bundesregierung fördert bereits Familienferienstätten, Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten, Jugendherbergen sowie die Nationale Koordinierungsstelle Tourismus für Alle e.V. (NatKo).

Zu nennen wäre auch der katholische Arbeitskreis für Familienerholung, deren Vor-sitzende meine Kollegin Frau Winkelmeier-Becker ist. Zusammen mit dem Evangelischen Arbeitskreis Familienerholung und mit dem Paritätischen Arbeitskreis für Familienerholung bildet er die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung.

Zentrales Anliegen dieser Organisationen ist es, Familien mit vielen Kindern einen preiswerten Urlaub in familienfreundlichen Unterkünften anzubieten und den Zusammenhalt in den Familien zu stärken. Dafür gibt es in Deutschland 120 gemeinnützige Familienferienstätten, die seit den 50er Jahren entstanden sind.

Diese Einrichtungen stellen 3.000 Arbeitsplätze und erwirtschaften bei ca. 3 Mio. Übernachtungen pro Jahr 100 Mio. € Umsatz. Sie befinden sich meist in strukturschwachen Gebieten und geben wirtschaftliche Impulse für ländliche Räume. Familienerholung wendet sich an alle Familien, doch werden finanziell benachteiligte und kinderreiche Familien, Alleinerziehende sowie Familien mit behinderten Kindern oder behinderten Angehörigen besonders berücksichtigt.

Aus dem Bundeshaushalt werden Bau und Renovierung von Familienferienstätten gegenwärtig mit 1,8 Mio. € pro Jahr gefördert (BMFSFJ-Titel) in Cofinanzierung mit den Bundesländern und den Trägern (jeweils ein Drittel).

Angebote für Familienberatung, zur Stärkung der Familienkompetenz und zur gesundheitlichen Prävention spielen dabei heute eine große Rolle. Solche Angebote in Verbindung mit einem Urlaub gibt es bei der kommerziellen Konkurrenz nicht. Familienerholung befindet sich damit an einer Schnittstelle von Familienpolitik, Sozialpolitik und Tourismuspolitik.

Dies alles zeigt: Es gibt vielfältige auch niederpreisige Angebote, um allen Bevölkerungskreisen Urlaub vom Alltag zu ermöglichen.
Dafür brauchen wir keine Mitgliedschaft in einer internationalen Organisation, davon hätte keine einzige Familie, die wir im Blick haben, etwas.

Statt also Neues zu fordern, sollten wir lieber die bewährten Strukturen fördern! Wichtig ist hierbei eine bessere Vermarktung beispielsweise der Familienferienstätten, die z.Z. lediglich über einen eigenen Katalog erfolgt, der auf Anfrage verschickt wird. Gegenwärtig erstellt die Bundesarbeitsgemeinschaft unter Federführung des evangelischen Arbeitskreises einen Antrag auf Förderung eines dreijährigen Projektes, in dem aufgearbeitet werden soll, was Familienerholung leistet und wie das Marketing verbessert werden kann.
Die Kosten würden insbesondere aus Personalkosten in Höhe von 200.000 € pro Jahr bestehen, wobei der größte Anteil vom BMFSFJ finanziert werden soll.
Auch diese konkreten Projekte helfen mehr als die Forderungen der Linken.

Lassen Sie mich abschließend auf einen Aspekt hinweisen, der mir besonders am Herzen liegt. Die Linken schreiben in ihrem Antrag vom „Recht auf Tourismus“. Welche Dreistigkeit steckt hinter dieser Haltung der Linken! Sie sind die direkten Nachfolger der SED, Ihre Parteivorsitzende träumt schon wieder offen vom Kommunismus. Sie stehen in direkter Tradition derer, die ihr Volk in der damaligen DDR mit Mauer und Stacheldraht eingesperrt haben, in einem Land, in dem es kein „Recht auf Tourismus“ gab, kein freies Reisen, sondern Reisebeschränkungen und Ausreiseverbote. Tourismus war staatlich organisiert und reglementiert. Und gerade Sie reden jetzt vom „Recht auf Tourismus“? Sie sind die allerletzten in diesem Hause, die diese Forderung in den Mund nehmen dürfen!


Ingbert Liebing, MdB

www.ingbert-liebing.de

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